Medien-Kampagne vor Gericht
Lafontaine setzt sich gegen Springer-Konzern vor Gericht durch
Oskar Lafontaine hatte gegen die ursprüngliche Zurückweisung der Unterlassungsverfügungen Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Berlin habe der Beschwerde mit Beschluss vom 15. September stattgegeben und der Online-Ausgabe von "Bild am Sonntag" unter anderem verboten hat, Oskar Lafontaine der Lüge zu bezichtigen und ihm zu unterstellen, er habe für die Teilnahme am Wahlforum der Bild am Sonntag ein Privatjet angefordert und seine Teilnahme an der Veranstaltung sei "an dessen Forderung nach einem Privatjet gescheitert".
In seiner Begründung habe das Landgericht angeführt, "dass der Redakteur der "Bild"-Zeitung Kellner gegenüber dem Antragsteller die Möglichkeit der Charterung einer Privatmaschine ins Spiel brachte, die angegriffenen Äußerungen damit als unwahr anzusehen sind".
Im Parallelverfahren gegen die Printausgabe der "Bild am Sonntag" erteilte das Landgericht der Axel Springer AG laut Linkspartei einen Hinweis, dass es unter Bezugnahme auf dieselbe Begründung plane, auch dieser Beschwerde von Oskar Lafontaine stattzugeben. Eine Entscheidung werde wohl in der nächsten Woche ergehen.
"Bild am Sonntag" soll Verpflichtung zu Gegendarstellung noch nicht nachgekommen sein
In dieser Beschwerde hat Oskar Lafontaine seine Unterlassungsforderungen offenbar noch erweitert, nachdem die Axel Springer AG auch über das Gerichtsverfahren "unrichtig" berichtet haben soll.
Das Landgericht Berlin hat jetzt offenbar weder die "Richtigkeit der Darstellung" von "Bild am Sonntag" bestätigt, noch ausgesprochen, dass die Zeitung "weiter behaupten" dürfe, "Lafontaine lügt".
"Bild am Sonntag" sei in der Angelegenheit schon durch Urteil zur Gegendarstellung verpflichtet worden, heißt es bei der Linkspartei. Diese Verpflichtung sei bisher nicht erfüllt worden. Nun sei auch eine Unterlassungsverfügung gegen die Online-Ausgabe erlassen und gegen die Printausgabe angekündigt worden. "Die Diffamierungskampagne gegen Oskar Lafontaine bricht in sich zusammen", meint die Linkspartei. Auch der Springer-Verlag stehe nicht über dem Recht.
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