Spende vom Bauunternehmer
Strafzahlung gegen Wuppertaler SPD war nach Auffassung des Gerichts rechtens
Weil der SPD-Unterbezirk das Geld nicht richtig verbuchte und nicht sofort als Spende kenntlich machte, verstieß die Partei nach Ansicht Thierses gegen das Parteiengesetz. Deshalb sollte die SPD die dreifache Summe - knapp 767.000 Euro - an den Bundestag zahlen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie die so genannte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (VG 2 A 84.04)
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Am 21. Sep. 2005 unter:
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