Außenwirtschaftsverordnung
Schutz deutscher Rüstungsunternehmen vor ausländischen Firmen
Bislang bestand die Meldepflicht nur beim Auslandskauf von in Deutschland ansässigen Kriegswaffenherstellern und -entwicklern sowie von Produzenten von Verschlüsselungssystemen zur Übertragung staatlicher Verschlusssachen.
Nun sind auch Unternehmen erfasst, die "besonders konstruierte Motoren oder Getriebe zum Antrieb von Kampfpanzern oder anderen gepanzerten Kettenfahrzeugen herstellen oder entwickeln". Ausgenommen sind Unternehmen, deren Motoren für den Einsatz in militärischen Fahrzeugen lediglich geändert oder angepasst wurden.
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Am 22. Sep. 2005 unter:
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