Außenwirtschaftsverordnung

Schutz deutscher Rüstungsunternehmen vor ausländischen Firmen

Ausländische Firmen müssen künftig den Kauf deutscher Unternehmen melden, wenn diese Panzermotoren und -getriebe herstellen oder entwickeln. Sind "wesentliche Sicherheitsinteressen" Deutschlands betroffen, kann das Wirtschaftsministerium den Verkauf verbieten, teilte der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit. Begründet wurde die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung damit, dass die deutschen Hersteller dieser Antriebsaggregate "weltweit technologisch eine Spitzenstellung" einnähmen.

Bislang bestand die Meldepflicht nur beim Auslandskauf von in Deutschland ansässigen Kriegswaffenherstellern und -entwicklern sowie von Produzenten von Verschlüsselungssystemen zur Übertragung staatlicher Verschlusssachen.

Nun sind auch Unternehmen erfasst, die "besonders konstruierte Motoren oder Getriebe zum Antrieb von Kampfpanzern oder anderen gepanzerten Kettenfahrzeugen herstellen oder entwickeln". Ausgenommen sind Unternehmen, deren Motoren für den Einsatz in militärischen Fahrzeugen lediglich geändert oder angepasst wurden.

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