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Entbürokratisierung oder Abbau des Datenschutzes

Bundesrat

Im Bundesrat wird derzeit ein Gesetzentwurf der unionsregierten Länder Hessen und Niedersachsen beraten, der das bisherige Bundesdatenschutzgesetz mit dem Ziel verändern soll, auch kleinere Betriebe und Unternehmen, die mehr als vier Arbeitnehmer für automatisierte Datenverarbeitung einsetzen, von der Meldepflicht und der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten freizustellen. Hierdurch solle ein Beitrag zur "Entbürokratisierung" und Senkung der Kosten in den Betrieben geleistet werden. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz vertritt demgegenüber die Auffassung, dass mit diesem Vorschlag der Grundrechtsschutz von Millionen von Beschäftigten und Verbrauchern durch eine geringere Kontrolldichte gefährdet würde.

In der Problemanalyse ihres Gesetzentwurfes führten die Ländervertreter an, dass in den letzten Jahren sowohl die Zunahme des elektronischen Zahlungswesens wie auch der technische Wandel eine Verbreitung automatisierter Verarbeitungsformen in fast allen Lebensbereichen mit sich gebracht habe. Dies habe dazu geführt, dass immer mehr Klein- oder Kleinstbetriebe wie zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien durch den Einsatz automatisierter Datenverarbeitung von der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfasst worden seien.

Die bisherige Beschränkung der Freistellung von Betrieben und Unternehmen, bei denen höchstens vier Arbeitnehmer mit automatisierter Datenverarbeitung befasst seien, sei daher nicht mehr zeitgemäß. Daher solle die Schwelle zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von fünf auf zwanzig Beschäftigte erhöht werden.

Zudem will der Entwurf eine Regelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufnehmen, die besage, dass interne und externe Datenschutzbeauftragte die gleichen Aufgaben, Rechte und Pflichten haben und besondere Geheimhaltungspflichten der zu kontrollierenden verantwortlichen Stelle der Ausübung der Tätigkeit des externen Daten-schutzbeauftragten nicht entgegenstehen sollen. Bisher habe es keine klare Regelung darüber gegeben.

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hat in einer Pressemitteilung den Bundesrat aufgefordert, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, da dadurch insbesondere bei der Verarbeitung von Massendaten (Inkassobüros, Personalvermittlungen, Schreibbüros, Lettershops, kleine IT-Dienstleister, etc.) eine Schutzlücke für die Bürger entstehe.

Es stehe zu befürchten, dass durch die geforderte Anhebung des Schwellenwertes der Grundrechtsschutz für die Beschäftigten und die Verbraucher aus kurzsichtigen wirtschaftlichen Zwängen oder aufgrund mangelnden innerbetrieblichen Sachverstandes geopfert werde. Aus den gleichen Gründen sei die angestrebte Anhebung des Schwellenwertes für das Entstehen der Meldepflicht abzulehnen. Beide Vorschläge bedeuteten – nach Auffassung der Datenschützer - die faktische Abschaffung des Datenschutzes in weiten Teilen der Gesellschaft.

Im Bundesrat hat es Änderungen beim Entwurf gegeben. Ein endgültiger Beschluss über das Bundesdatenschutzgesetz wurde auf der Bundesratssitzung nicht gefasst.