Bundesrat
Entbürokratisierung oder Abbau des Datenschutzes
In der Problemanalyse ihres Gesetzentwurfes führten die Ländervertreter an, dass in den letzten Jahren sowohl die Zunahme des elektronischen Zahlungswesens wie auch der technische Wandel eine Verbreitung automatisierter Verarbeitungsformen in fast allen Lebensbereichen mit sich gebracht habe. Dies habe dazu geführt, dass immer mehr Klein- oder Kleinstbetriebe wie zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien durch den Einsatz automatisierter Datenverarbeitung von der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfasst worden seien.
Die bisherige Beschränkung der Freistellung von Betrieben und Unternehmen, bei denen höchstens vier Arbeitnehmer mit automatisierter Datenverarbeitung befasst seien, sei daher nicht mehr zeitgemäß. Daher solle die Schwelle zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von fünf auf zwanzig Beschäftigte erhöht werden.
Zudem will der Entwurf eine Regelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufnehmen, die besage, dass interne und externe Datenschutzbeauftragte die gleichen Aufgaben, Rechte und Pflichten haben und besondere Geheimhaltungspflichten der zu kontrollierenden verantwortlichen Stelle der Ausübung der Tätigkeit des externen Daten-schutzbeauftragten nicht entgegenstehen sollen. Bisher habe es keine klare Regelung darüber gegeben.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hat in einer Pressemitteilung den Bundesrat aufgefordert, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, da dadurch insbesondere bei der Verarbeitung von Massendaten (Inkassobüros, Personalvermittlungen, Schreibbüros, Lettershops, kleine IT-Dienstleister, etc.) eine Schutzlücke für die Bürger entstehe.
Es stehe zu befürchten, dass durch die geforderte Anhebung des Schwellenwertes der Grundrechtsschutz für die Beschäftigten und die Verbraucher aus kurzsichtigen wirtschaftlichen Zwängen oder aufgrund mangelnden innerbetrieblichen Sachverstandes geopfert werde. Aus den gleichen Gründen sei die angestrebte Anhebung des Schwellenwertes für das Entstehen der Meldepflicht abzulehnen. Beide Vorschläge bedeuteten – nach Auffassung der Datenschützer - die faktische Abschaffung des Datenschutzes in weiten Teilen der Gesellschaft.
Im Bundesrat hat es Änderungen beim Entwurf gegeben. Ein endgültiger Beschluss über das Bundesdatenschutzgesetz wurde auf der Bundesratssitzung nicht gefasst.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 23. Sep. 2005 unter:
nachrichtenStichworte:
« Übernahme von ProSiebenSAT.1 durch Axel Springer Verlag
Umweltschützer fordern Energieplan zur Drosselung des Ölverbrauchs »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
