Gefängnisstrafe bis 3 Jahre
Bundesrat kritisiert Regierungsentwurf für Anti-Stalking-Gesetz
So biete der Gesetzentwurf keinerlei Handhaben, gefährliche Stalking-Täter in Haft zu nehmen und so "eine Gewaltspirale zu unterbrechen", heißt es in der Stellungnahme. Im Extremfall müssten die Strafverfolgungsbehörden weiterhin abwarten, bis es zu einer Eskalation mit der Folge schwerster Verletzungen oder gar des Todes des Opfers komme. Daher müsse eine "Deeskalationshaft" eingeführt werden.
Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) verwies darauf, dass der Bundesrat bereits einen eigenen Gesetzentwurf zur Stalking-Bekämpfung vorgelegt habe. Die Bundesregierung habe dagegen ihren Gesetzentwurf erst fünf Wochen vor der Bundestagswahl eingebracht. Ihre Erkenntnis, gegen das Stalking vorgehen zu müssen, komme "reichlich spät", sagte Wagner.
Im Gegensatz zu einer bereits vorliegenden Bundesrats-Initiative "verkürze" die Regierungsvorlage den Opferschutz erheblich. So sei das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die "Deeskalationshaft" ein gravierender Mangel.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte dagegen, man sei sich in dem Ziel einig, die Stalking-Opfer zu schützen. Umstritten sei jedoch der Weg dahin. Es müsse eine Abgrenzung gefunden werden zwischen "völlig legalem Verhalten im öffentlichen Raum" und der Frage, ab wann jemand so belästigt wird, dass eine Gesundheitsgefährdung gegeben ist.
Nach dem Regierungsentwurf soll es zum Schutz der Opfer künftig einen eigenen Straftatbestand der "Nachstellung" geben. In Fällen von systematischer Belästigung und Verfolgung können die Behörden nach Regierungsangaben künftig früher eingreifen. Vorgesehen ist eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt" wird.
Der Begriff "Stalking" stammt ursprünglich aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie "anpirschen".
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Am 23. Sep. 2005 unter:
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