Leere öffentliche Kassen
Bundesrat will Mittel- und Großunternehmen die Mutterschaftsleistungen erstatten
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2003 festgestellt, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht verfassungsgemäß ist, wenn diese Kosten im Rahmen des Umlageverfahrens nur den Kleinbetrieben erstattet werden. Da mittlere und große Unternehmen an diesem Verfahren nicht teilnehmen, bestehe die Möglichkeit, dass diese Betriebe Frauen bei der Einstellung benachteiligen, argumentierten die Karlsruher Richter.
Nach dem jetzt vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Arbeitgeber-Aufwendungen künftig unabhängig von der Zahl der Beschäftigten des jeweiligen Betriebes erstattet werden. Laut Bundesrats-Pressestelle wird die Vorlage nach gängiger Staatspraxis von der Bundesregierung bereits dem neuen Bundestag nach dessen Konstituierung zugeleitet.
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