Leere öffentliche Kassen

Bundesrat will Mittel- und Großunternehmen die Mutterschaftsleistungen erstatten

Arbeitgeber sollen nach dem Willen des Bundesrates Aufwendungen von Mutterschaftsleistungen künftig unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten erstattet bekommen. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf Sachsen-Anhalts beim Bundestag einzubringen. Frauen dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das in dieser Zeit gezahlte Mutterschaftsgeld teilen sich Arbeitgeber, gesetzliche Krankenkassen und Staat. Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz werden Kleinbetrieben dabei die Aufwendungen der Arbeitgeber per Umlageverfahren ausgeglichen. An diesem Ausgleichsverfahren nehmen nach bisher geltendem Recht aber nur Arbeitgeber teil, die in der Regel nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2003 festgestellt, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht verfassungsgemäß ist, wenn diese Kosten im Rahmen des Umlageverfahrens nur den Kleinbetrieben erstattet werden. Da mittlere und große Unternehmen an diesem Verfahren nicht teilnehmen, bestehe die Möglichkeit, dass diese Betriebe Frauen bei der Einstellung benachteiligen, argumentierten die Karlsruher Richter.

Nach dem jetzt vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Arbeitgeber-Aufwendungen künftig unabhängig von der Zahl der Beschäftigten des jeweiligen Betriebes erstattet werden. Laut Bundesrats-Pressestelle wird die Vorlage nach gängiger Staatspraxis von der Bundesregierung bereits dem neuen Bundestag nach dessen Konstituierung zugeleitet.

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