Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Bundesrat will auch 2006 schnellere Verkehrswegeplanung

Das zum Jahresende auslaufende Gesetz zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung in Ostdeutschland soll nach dem Willen des Bundesrates bis Ende 2006 verlängert werden. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, eine entsprechende Gesetzesinitiative Sachsens beim Bundestag einzubringen. Damit soll erreicht werden, dass das "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz" bis zum Inkrafttreten einer Folgeregelung weiterhin gilt.

Dem Gesetz zufolge ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen in den neuen Ländern zuständig. Damit wird die gerichtliche Nachprüfung im Vergleich zu den Verfahren in den alten Ländern um etwa zwei Jahre beschleunigt.

Die jetzt von der Länderkammer beschlossene Vorlage wird laut Bundesrats-Pressestelle von der Bundesregierung nach gängiger Staatspraxis bereits dem neuen Bundestag nach dessen Konstituierung zugeleitet.

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