Irak-Krieg
Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet über Sitzblockaden
Bei den Verhandlungen im Oberlandesgericht geht es juristisch um zwei unterschiedliche Themen. Zum einen um die Frage der Strafbarkeit einer Nötigung, zum anderen aber um die Frage, ob zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vorliegt.
Der Angeklagte in diesem zweiten Verfahren werde – laut Pressemitteilung der Friedenskooperative - für sich den "rechtfertigenden Notstand" gemäß Paragraph 16 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten in Anspruch nehmen. Dort heißt es: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Nach Ansicht der Friedenskooperative sei der "völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak" eine entsprechende Gefahr gewesen, die mit den Sitzblockaden abgewendet werden sollte.
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Am 07. Sep. 2005 unter:
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