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Frauen sollen nach Scheidung seltener Unterhalt bekommen

"Veränderte Lebenswirklichkeit"

Geschiedene Frauen sollen künftig verstärkt selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte dem Bundeskabinett am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts vor, mit dem der Grundsatz "nachehelicher Eigenverantwortung" ins Gesetz aufgenommen wird. Die Gerichte können danach Unterhaltsansprüche an Ehegatten leichter befristen und begrenzen. Damit werde einer veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung getragen, betonte Zypries.

Die Reform sieht außerdem eine neue Rangfolge der Anspruchsberechtigten vor. Kinder sollen künftig stets Vorrang gegenüber den Erwachsenen haben. Da Männer in der Regel lieber für ihre Kinder als für ihre Frauen zahlten, solle so auch die "Zahlungsmoral" verbessert werden, sagte Zypries. Auf dem zweiten Rang folgen die Kinder betreuenden Elternteile - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder sind - sowie langjährige Ehepartner. Erst zum Schluss kommen kinderlose Geschiedene aus kurzen Ehen.

Die neue Rangfolge greife, wenn das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nicht für alle Berechtigten ausreiche. Dies sei etwa nach vier von fünf Scheidungen der Fall. Mit dem Entwurf werde darauf reagiert, dass mittlerweile jede dritte Ehe geschieden werde und jede zweite kinderlos bleibe. Zugenommen habe auch die Zahl der "Zweitfamilien".

Zypries geht nach eigener Aussage davon aus, dass die Reform wie geplant 2006 in Kraft treten kann, da die beteiligten Verbände, die Bundesländer und eingeschränkt auch die Union positiv auf die Vorschläge reagiert hätten.