Alkoholverbot

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger soll bald absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe sagte am Freitag in Berlin, ein entsprechender Gesetzentwurf werde in Kürze im Kabinett beraten. Das Verbot soll für Fahranfänger unter 25 Jahren in der zweijährigen Probezeit gelten. Stolpe will bei dem Alkoholverbot eine Geringfügigkeitsgrenze einführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass etwa bereits die Einnahme alkoholhaltigen Hustensafts bestraft wird.

Der Bundesverkehrsminister begrüßte die Entschließung des Bundesrates, in der am Freitag ebenfalls eine Null-Promille-Grenze bei Fahranfängern gefordert worden war. Die Zahl der Unfälle, die von Fahranfängern unter Alkohol verursacht werden, sei im Vergleich zu anderen Altersgruppen Besorgnis erregend hoch. Rund ein Drittel der alkoholisierten Fahrer bei Unfällen seien bis 24 Jahre alt, begründete die Länderkammer die Entschließung.

Keine Mehrheit im Bundesrat fand ein Antrag, demnach ein Fahrverbot erst ab 0,5 Promille angeordnet werden. Der Antrag war damit begründet worden, dass bis zu einem solchen Blutalkoholgehalt eine Geldbuße ausreichend sei.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!