"Nach Leistung"

Länder wollen Beamten-Gehälter stärker differenzieren können

Der Bundesrat unterstützte am Freitag grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Beamtendienstrechts. Die Länder forderten hierbei "mehr Spielraum bei der leistungsabhängigen Bezahlung" ihrer Staatsdiener. Das "Strukturreformgesetz" der Bundesregierung basiert auf einem Eckpunktepapier, das Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit den Gewerkschaften im Oktober 2004 vereinbart hatte. Lebensalter und Familienstand sollen künftig keine maßgebliche beziehungsweise keine Rolle mehr bei der Bezahlung von Beamten spielen. Stattdessen soll stärker "nach Leistung" bezahlt werden.

Das neue System sieht ein Basisgehalt mit drei Erfahrungsstufen nach 5, 10 und 20 Jahren sowie vier Leistungsstufen vor. Stufe 2 steht dabei für durchschnittliche Leistungen. Beamte, die maximal sieben Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze stehen, haben ein Optionsrecht zwischen dem alten und neuen System.

Die Länder sollen künftig wie beim Weihnachtsgeld weitere Nebenzahlungen selbst regeln können. Dazu gehören Erschwerniszulagen, Prämien, jährliche Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen. Eine Experimentierklausel ermöglicht Bund und Ländern bestimmte Abweichungen vom Gesetz etwa bei den Laufbahnregeln und die Zugangsvoraussetzungen.

Die Reform korrespondiert mit einem ähnlich gelagerten Tarifabschluss vom Februar 2005 für Angestellte im öffentlichen Dienst.

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