"Vorsätzliche Tötung"
Flugkapitän klagt in Karlsruhe gegen Luftsicherheitsgesetz
Die Kläger argumentieren, dass sie durch diese Eingriffsmöglichkeiten in ihren Grundrechten auf Menschenwürde und Leben verletzt und zum "bloßen Objekt staatlichen Handelns" gemacht würden. Sie sollten "im Ernstfall geopfert und vorsätzlich getötet" werden.
Die damit dem Staat eröffnete Befugnis gehe über das hinaus, was dieser zum Schutz des Lebens seiner Bürger unternehmen dürfe, heißt es in der Verfassungsbeschwerde weiter. Keinesfalls dürfe der Staat eine Mehrheit seiner Bürger dadurch schützen, dass er eine Minderheit vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben sei unzulässig (AZ: 1 BvR 357/05).
Bundespräsident Horst Köhler hatte im Januar das Luftsicherheitsgesetz zwar unterschrieben, zugleich aber verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Gesetz trat am 15. Januar in Kraft.
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