Naturschutzgebiet
Streit um Braunkohletagebau in Brandenburg
Um die Lacomaer Teichlandschaft wird bereits seit einigen Jahren heftig gestritten. Die rund 300 Hektar große Teichlandschaft ist nach Angaben der Umweltschutzorganisation Heimat für mehr als 170 bedrohte Tier- und Pflanzenarten und daher seit 2003 Schutzgebiet der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.
Die rechtliche Lage ist offenbar nicht ganz klar. Nach Angaben der Grünen Liga ist einerseits das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Anderseits soll aber das Landesumweltamt Brandenburg gegenüber Vattenfall bestätigt haben, dass es ein "überwiegendes öffentliches Interesse" gebe, wonach das Naturschutzrecht zu brechen sei.
Die Grüne Liga hat Beschwerde gegen die Genehmigung zum Bau der Entwässerungsleitungen Widerspruch eingelegt. Die Genehmigung sei nicht rechtmäßig, so Sprecher René Schuster. Nach seiner Ansicht müssten die Arbeiten in Lacoma wenigstens so lange ruhen, bis der Widerspruch geprüft worden sei.
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Am 18. Okt. 2005 unter:
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« Bundesgerichtshof hebt Urteil in Strauß-Prozess auf
Kinderbuch über NS-Massenmord an Behinderten ausgezeichnet »
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