Betrug
Ex-Verantwortliche von Hochschule verurteilt
Dem Urteil zufolge machten die Angeklagten in den Jahren 1998 bis 2000 falsche Angaben über den Verbrauch öffentlicher Fördermittel. Damit hätten sie Rückforderungen durch die Geldgeber vereitelt. Die unverbrauchten Mittel sollen sie auf einem Konto angespart haben, um damit die Einrichtung eines Lehrstuhls zu finanzieren. Eine persönliche Bereicherung habe nicht stattgefunden.
Den Ex-Kuratoriumsvorsitzenden verurteilten die Richter zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro (90 Tagessätze zu je 250 Euro). Der frühere Rektor muss 6300 Euro (90 Tagessätze zu je 70 Euro) bezahlen. Die Hochschule für Jüdische Studien wurde 1979 gegründet und wird vom Zentralrat der Juden in Deutschland getragen.
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Am 19. Okt. 2005 unter:
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