Klimaschutz und Tourismus

ROBIN WOOD-Aktivisten wegen Hausfriedensbruch bei ITB verurteilt

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag drei ROBIN WOOD-Aktivisten, die sich an einer Protestaktion gegen klimaschädlichen Flugverkehr auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin beteiligt hatten, zu Geldstrafen von 20 Tagessätzen verurteilt. Das entspricht Summen zwischen 400 und 600 Euro. Die drei Aktivisten waren am 12. März 2004 während der ITB auf den Funkturm auf dem Berliner Messegelände geklettert, um dort ein Transparent gegen den Klimakiller Flugverkehr aufzuhängen.

Parallel dazu hatten weitere Umweltschützer am Boden Postkarten im Design der Warnhinweise auf Zigarettenschachteln an das Messepublikum verteilt. Darauf stand: "Fliegen verursacht tödliche Klimaschäden" und "Ihr Bahnschalter oder Ihr Reisebüro kann Ihnen dabei helfen, das Fliegen aufzugeben". Die Aktion wurde getragen von den Umweltorganisationen BUND, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Germanwatch, VCD und ROBIN WOOD.

Anlass für den Protest waren neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach die Abgase von Flugzeugen das Klima weitaus stärker schädigen, als bis dahin angenommen. Die Aktivisten entschieden sich für eine spektakuläre Aktionsform, um Medien einen Aufhänger für die Berichterstattung zu liefern und so zu erreichen, dass möglichst viele Menschen über die neuen, alarmierenden Fakten informiert werden. Die Messe Berlin aber reagierte mit einer Anzeige auf die Aktion.

"Die Veranstalter der ITB", so appellierten die Aktivisten heute in ihrer Prozesserklärung "sollten sich bewusst darüber sein, welche Auswirkungen die Werbung für einen globalen Massentourismus mit dem Flugzeug hat und den ihnen möglichen Teil der Verantwortung übernehmen - auch durch den toleranten Umgang mit Aktionen, die Kritik vermitteln sollen." Diese Forderung stieß bei der Messe Berlin jedoch auf taube Ohren.

Das Gericht erkannte die Motivation der Umweltschützer an. Die Richterin sprach die drei dennoch schuldig, weil sie das Hausrecht der Messe Berlin verletzt hätten. Die Verteidigung entgegnete, es hätte an zentralen Merkmalen eines Hausfriedensbruchs gefehlt. Insbesondere habe niemand, der das Hausrecht hätte ausüben dürfen, die Aktivisten zum Verlassen aufgefordert. Die Aktivisten wollen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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