"Zumutungen"
20 Prozent Mehrwertsteuer und Streichung der Eigenheimzulage
Unions-Fraktionsvize Michael Meister stellte eine Zustimmung der Union zur Abschaffung der Eigenheimzulage in Aussicht, sofern eine "Immobilie als Anlageinstrument gleichberechtigt in die Riester-Förderung der Altersvorsorge integriert wird". Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werde man in den Koalitionsgesprächen vorschlagen, um damit die Lohnnebenkosten zu senken. Bislang sei über diese Steuer noch nicht gesprochen worden.
"Beitrag aus den Bereichen des Besitzes und des Vermögens"
Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sprach sich der CDU-Haushaltsexperte und schleswig-holsteinische Verkehrsminister Dietrich Austermann aus. Stattdessen solle man die "grundsätzlich verkorkste" "Hartz IV"-Reform sowie die Steuerreform des Jahres 2000 korrigieren und den Betrug bei der Umsatzsteuer besser bekämpfen, schlug er vor.
Auch SPD-Fraktionsvize Joachim Poß setzt auf die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Zudem müssten Steuervergünstigungen abgebaut werden. Ebenso müsse man sich mit der Frage beschäftigen, "welcher Beitrag aus den Bereichen des Besitzes und des Vermögens erbracht werden kann."
Einschränkung der kostenlosen Mitversichern
Union und SPD erwägen offenbar auch, die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken. So werde die Mitversicherung von Ehepartnern in Frage gestellt, berichtete die "Berliner Zeitung". Konkret gehe es um die Einführung eines so genannten negativen Ehegattensplittings, mit der in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliches Geld eingenommen werden solle.
Betroffen davon wären ausschließlich Einverdiener-Haushalte mit hohem Einkommen, meint die Berliner Zeitung. Sozialpolitiker verweisen auf frühere Studien, nach denen eine Einschränkung der Familienmitversicherung zu Mehreinnahmen von fünf Milliarden Euro führen würde. Damit könnte der Beitragssatz um rund 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Würde man das negative Splitting nur auf kinderlose Ehepartner anwenden, dann könnte der Beitragssatz immerhin noch um 0,2 Punkte reduziert werden.
Derzeit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht-berufstätige Ehepartner beitragsfrei beim berufstätigen Partner mitversichert. Dieser muss Beiträge bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze von gegenwärtig 3525 Euro zahlen. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze bleibt unberücksichtigt.
Dadurch werden dem Blatt zufolge bei einem gleichen Haushaltseinkommen Einverdiener-Ehepaare gegenüber Zweiverdiener-Paaren deutlich bevorteilt. Bei einem negativen Ehegattensplitting würde das Einkommen der Eheleute rein rechnerisch auf beide Partner verteilt. Anschließend würden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit Beiträgen belegt. Damit sorge das Splitting für eine höhere Belastung.
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Am 25. Okt. 2005 unter:
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