Beitragsbemessungsgrenze
Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gehobenen Mittelstand?
Die Pflichtversicherungsgrenze, ab der gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln können, hatte die rot-grüne Koalition 2003 erhöht, um die Abwanderung gut Verdienender zu privaten Krankenkassen zu erschweren. Damals konnten sich SPD und Grüne noch nicht dazu durchringen, die Beitragsbemessungsgrenze, die bis 2003 immer mit der Pflichtgrenze identisch gewesen war, gleichfalls anzuheben. Dies könnte nun nachgeholt werden. Bezieher höherer Einkünfte sollen von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Den Kassen würde laut Zeitungsbericht eine Angleichung der beiden Grenzen rund 250 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr bringen. Die Besserverdiener würden entsprechend zusätzlich belastet. Bei einer Erhöhung auf die Einkommensgrenzen, die für den Renten- und Arbeitslosenbeitrag gelten, würden Bezieher höherer Einkommen und ihre Arbeitgeber mit rund einer Milliarde Euro zusätzlich belastet. Die Kassen könnten ihre Beitragssätze im Gegenzug um rund 0,1 Prozentpunkte senken.
Bei den Kassen stießen die Überlegungen gleichwohl auf Skepsis. "Jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu einer stärkeren Belastung der Besserverdienenden und erhöht deren Bereitschaft, in die private Krankenversicherung zu wechseln", sagte Michaela Gottfried vom Verband der Angestellten-Krankenkassen der Zeitung. Die Flucht der überdurchschnittlich gesunden Versicherten mit höheren Einkommen aus der Solidargemeinschaft in die private Krankenversicherung sei die Hauptursache dafür, dass sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Kassen immer weiter öffne.
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Am 26. Okt. 2005 unter:
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