Leitung von Regionen

PKK-Führungsfunktionär muss sich vor Gericht verantworten

Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung muss sich ab 15. November ein mutmaßlicher Führungsfunktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm wirft dem Angeklagten vor, von Juli bis Dezember 2001 die PKK-Region "Nordwest" mit den Gebieten Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg geleitet zu haben. 2003 soll der türkische Staatsangehörige kurdischer Abstammung kurzfristig für große Teile Süddeutschlands sowie Linz und Oberösterreich zuständig gewesen sein.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ließ der zuständige Staatsschutzsenat die Anklage der Generalbundesanwaltschaft gegen den 40-Jährigen unverändert zu. Für den Prozess sind bis Ende Dezember neun Verhandlungstage vorgesehen.

Ein weiterer mutmaßlicher PKK-Spitzenfunktionär muss sich bereits ab 3. November vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten. Der 48-Jährige soll in der Europaführung einer Unterorganisation der PKK tätig gewesen sein. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

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