Nicht erwerbsfähig
Sozialgerichts-Urteil gegen Deutsche Angestellten-Krankenkasse
Nach Ansicht der Kasse war ihm zu Unrecht ALG II gewährt worden, um die Kosten für die Behandlung auf die DAK abzuwälzen. Für den Mann bestehe deshalb keine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung, vielmehr müssten Sozialhilfeleistungen der Stadt Dortmund zugebilligt werden, hieß es.
Das Sozialgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Zuständigkeitskonflikt der Behörden dürfe "nicht auf dem Rücken des schwerkranken Arbeitslosen ausgetragen werden". Die Krankenversicherungspflicht bestehe während des Bezugs von ALG II kraft Gesetzes. Krankenkassen dürften die Bewilligung von ALG II nicht selbst überprüfen.
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Am 27. Okt. 2005 unter:
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