Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Große Koalition will angeblich Kündigungsschutz einschränken

Union und SPD erwägen angeblich eine grundlegende Änderung des Kündigungsschutzes. Bei Neueinstellungen solle es künftig ein Wahlrecht zwischen dem traditionellen Schutz vor Entlassung und einer Abfindungsregelung geben, berichtet die "Berliner Zeitung". Beide Seiten hätten bestätigt, dass in der Koalitions-Arbeitsgruppe zum Thema Arbeit ausführlich über dieses Thema gesprochen worden sei. Entscheidungen gebe es noch nicht, aber es zeichne sich Einvernehmen ab, heiße es übereinstimmend in Kreisen der Union und der SPD.

Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse würden von einer solchen Neuregelung nicht betroffen, betont das Blatt. Sie gelte nur beim Abschluss neuer Arbeitsverträge. Ein Arbeitgeber könnte mit seinen Beschäftigten vertraglich festlegen, dass sie im Falle ihrer Entlassung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Stattdessen erhielten sie eine Abfindung. Deren Mindesthöhe müsste nach Vorstellungen der Union gesetzlich festgelegt werden, um Missbrauch zu verhindern.

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