Für Ermittlungszwecke
Große Koalition will Telekommunikationsdaten angeblich speichern lassen
Die sich anbahnende große Koalition wolle die Unternehmen verpflichten, Daten über Gespräche im Festnetz und mit dem Mobiltelefon, über Telefonate via Internet sowie über das Verschicken von E-Mails und Textmitteilungen sechs bis zwölf Monate lang für Ermittlungszwecke aufzubewahren.
Vorläufig nicht gespeichert würden der Inhalt der Gespräche oder der verschickten E-Mails sowie der jeweilige Standort von Handy-Nutzern, schreibt das Blatt. Die Telekommunikationsanbieter bekämen die Kosten für die Aufbewahrung der Daten nicht vom Staat erstattet.
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Am 28. Okt. 2005 unter:
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