Sozialkassen
Handwerk kritisiert vorgezogene Sozialbeiträge
"Im auftragsflauen Monat Januar müssen am 15. die Beiträge für Dezember 2005 entrichtet werden, bereits 14 Tage später die Beiträge für Januar", sagte Kentzler. Dies werde die ohnehin liquiditätsschwachen Unternehmen stark belasten - in Einzelfällen über ihre finanziellen Möglichkeiten hinaus.
Rot-Grün hatte das Vorziehen des Fälligkeitstermins im vergangenen Sommer trotz massiver Proteste der Wirtschaft beschlossen. Auch die Union stimmte im Bundesrat zu. Mit dem Schritt soll das Beitragsaufkommen in den Sozialkassen erhöht werden. Kentzler sagte, auch die vorgesehene Möglichkeit einer Ratenzahlung verschaffe den Handwerksbetrieben keine Erleichterung. Diese sei sehr bürokratisch geregelt. Ohnehin werde die neue Fälligkeit den Verwaltungsaufwand und damit die Kosten der Unternehmen weiter erhöhen.
Zum Monatsende seien die Arbeitsstunden der Mitarbeiter in der Regel noch nicht ausgerechnet. "Es müssen also Abschlagszahlungen erfolgen, bevor die beitragspflichtige Lohnsumme vorliegt", sagte er. Weil diese Abschlagszahlungen später wiederum mit den tatsächlichen Beiträgen verrechnet werden müssten, seien die Betriebe gezwungen, künftig pro Monat 24 statt bisher 12 Abrechnungen zu erstellen.
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Am 31. Okt. 2005 unter:
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