Bundessozialgericht
Krankenkassen müssen Honorar in Millionenhöhe nachzahlen
Die Krankenkassen hatten ihre Zahlungen an die Mediziner im Jahr 2000 mit der Begründung gekürzt, dass ihre Mitglieder vorwiegend aus jüngeren und gesunden Personen bestünden, deren ärztliche Versorgung weniger aufwändig sei als bei den Versicherten anderer Krankenkassen. Dieser Argumentation folgten die Bundessozialrichter nicht.
Mit dem letztinstanzlichen Urteil sei den "Wild-West-Methoden" einiger kleinerer Krankenkassen ein "Riegel vorgeschoben" worden, sagte der erste Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Ulrich Thamer. Nach seiner Ansicht belegt das Urteil, dass klamme Krankenkassen nicht einfach Verträge ignorieren und sich auf Kosten der Ärzte und Psychotherapeuten "Liquidität verschaffen" könnten.
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Am 05. Okt. 2005 unter:
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Krankenschwestern und Pfleger legen Kliniken lahm »

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