Bundessozialgericht

Krankenkassen müssen Honorar in Millionenhöhe nachzahlen

Zwei Betriebskrankenkassen müssen den rund 12.500 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe rund 40 Millionen Euro Honorar nachzahlen. Wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe am Mittwoch in Münster mitteilte, wurde die Zahlung dieser Summe jetzt vor dem Bundessozialgericht erstritten.

Die Krankenkassen hatten ihre Zahlungen an die Mediziner im Jahr 2000 mit der Begründung gekürzt, dass ihre Mitglieder vorwiegend aus jüngeren und gesunden Personen bestünden, deren ärztliche Versorgung weniger aufwändig sei als bei den Versicherten anderer Krankenkassen. Dieser Argumentation folgten die Bundessozialrichter nicht.

Mit dem letztinstanzlichen Urteil sei den "Wild-West-Methoden" einiger kleinerer Krankenkassen ein "Riegel vorgeschoben" worden, sagte der erste Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Ulrich Thamer. Nach seiner Ansicht belegt das Urteil, dass klamme Krankenkassen nicht einfach Verträge ignorieren und sich auf Kosten der Ärzte und Psychotherapeuten "Liquidität verschaffen" könnten.

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