Einfluss bzw, Interessenskollision
SPD-Abgeordnete müssen VW-Gelder zurückzahlen
Der Vorsitzende der Kammer, Christian Büschen, betonte in der Urteilsbegründung, die Rechtsvorschriften des niedersächsischen Abgeordnetengesetzes seien verfassungsgemäß. Die Verhandlung habe die Auffassung des Klägers nicht widerlegen können.
Zwar gehe die Kammer davon aus, dass der VW-Konzern keinen Einfluss auf die parlamentarische Tätigkeit der beiden VW-Mitarbeiter genommen habe. Darauf sei es aber bei der Urteilsfindung nicht angekommen. Vielmehr habe die gesetzliche Vermutung einer Interessenskollision nicht widerlegt werden können. Büschen räumte ein, mit dem Fall juristisches Neuland zu betreten.
Rabe betonte nach der Verhandlung, das Urteil des Verwaltungsgerichts werde eine "Präzedenzwirkung" für den Parlamentarismus entfalten. Es werde den Druck auf die Abgeordneten erhöhen, Nebentätigkeiten abzusichern. Man stehe "am Beginn eines Instanzenzuges, der Parlamentsgeschichte prägen wird", sagte Rabe. Er räumte ein, von einem solchen Urteil "überrascht" worden zu sein. Seine Mandanten hätten die Entscheidung "fassungslos" aufgenommen.
Der frühere VW-Personalvorstand Martin Posth hatte in der Verhandlung als Zeuge die im Unternehmen geltenden Regelungen für Abgeordnete erläutert. Diese inzwischen geänderte Richtlinie sei 1990 mit dem Ziel geschaffen worden, Mitarbeiter zu motivieren, in die Politik zu gehen. Damit sollte mehr unternehmerischer Sachverstand in die Volksvertretungen eingebracht werden. Eine Gegenleistung habe VW dafür nicht erwartet, behauptete Posth.
Anwalt Rabe sagte, das Unternehmen Volkswagen habe in keinem Fall Einfluss auf seine Mandanten genommen. Die beiden Abgeordneten hätten umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen absolviert.
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Am 16. Nov. 2005 unter:
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