Bessere Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt gefordert
"Sozialgesetzbuch ändern"
Die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen bemängelten, aktuell könne der Hilfebedarf von Gewaltopfern nicht erfüllt werden. Schuld seien die Rechtslage und "fachliche und organisatorische Defizite bei den für SGB II zuständigen Behörden".
Opfer häuslicher Gewalt hätten gegenwärtig erhebliche Probleme, von den zuständigen Behörden notwendige Hilfen zu erhalten, berichtet der Veranstalter des Fachforums, der Verein Frauenhauskoordinierung. Häufig hätten mittellose Frauenhaus-Bewohnerinnen beispielsweise Schwierigkeiten, eine Abschlagszahlung oder die Kosten für einen kurzfristigen Aufenthalt im Frauenhaus zu erhalten. Frauen werde in der Praxis zunehmend die Zuflucht in ein Frauenhaus erschwert.
Schutz und Sicherheit der Frauen müssten künftig "höchste Priorität" haben, forderten die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. Hilfe sei "unverzüglich und unmittelbar" erforderlich. Dabei müssten die Folgen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder besser berücksichtigt werden. Für alle Frauen müsse die Flucht in ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Frauenhaus möglich sein. Dort müssten sie von qualifizierten Fachkräften unterstützt werden. Doch derzeit seien sogar bestehende Frauenhäuser in ihrer Existenz gefährdet.
Nötig sei auch, betroffenen Frauen beim Aufbau eines eigenständigen, wirtschaftlich unabhängigen Lebens zu helfen. Derzeit werde den Frauen aber in der Praxis "eher selten" ein Arbeitsplatz oder die Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung angeboten. Häufiger sei, dass sie von einzelnen Leistungsträgern durch Auflagen zwar massiv unter Druck gesetzt würden, dabei aber kaum konkrete Stellenangebote erhielten.