Verfassungsbeschwerde von Richterin
Verfassungsgericht verhandelt Polizei-Zugriff auf Mails und Telefon-Daten
Es gehe darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten. In vielen Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit tabu.
Die klagende Heidelberger Ermittlungsrichterin stand im Verdacht, im Zusammenhang mit dem so genannten Heidelberger Terroristenprozess Dienstgeheimnisse verletzt zu haben. Sie wurde verdächtigt, Informationen an Journalisten weitergegeben zu haben.
Auf Anordnung des Landgerichts Karlsruhe war deshalb am 28. Januar 2003 ihre Wohnung und ihr Dienstzimmer durchsucht worden. Ihre Computer sowie Kopien aus Ermittlungsakten und von Einzelverbindungsnachweisen ihres Handys wurden beschlagnahmt. Belastendes Material wurde nicht gefunden. Die Richterin rügt nun eine Verletzung ihres Fernmeldegeheimnisses.
In dem vermeintlichen Terrorprozess war ein junges Paar im Herbst 2002 beschuldigt worden, einen Anschlag gegen eine US-Einrichtung in Heidelberg geplant zu haben. In seinem Urteil vom Mai 2003 konnte das Landgericht Heidelberg dies letztlich aber den Angeklagten nicht nachweisen.
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Am 22. Nov. 2005 unter:
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