Pro Asyl
Deutsche Behörden sollen Entführung eines Deutschen nach Syrien gedeckt haben
"Der Spiegel" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, Beamte des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesverfassungsschutzes und des Bundeskriminalamts seien im November 2002 nach Damaskus gereist, um Zammar - der zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr als "verschwunden" galt - drei Tage lang zu verhören. Gegenstand der Verhöre waren offenbar Zammars Kontakte zu radikalen, gewaltbereiten Islamisten und den Attentätern, die die Anschläge des 11. September 2001 ausgeführt haben.
"Wenn der Bericht des 'Spiegel' zutrifft, haben deutsche Beamte in einem Land, dass für Folter bei Verhören bekannt ist, einen deutschen Häftling verhört, ohne sich für ein rechtsstaatliches Verfahren einzusetzen", sagte Ruth Jüttner, Nahost-Expertin von ai. "Das ist ein Skandal! Den Beamten musste klar sein, dass Zammar völkerrechtswidrig entführt, an geheimem Ort festgehalten sowie sehr wahrscheinlich gefoltert wurde. Die deutschen Behörden haben sich der unterlassenen Hilfeleistung, wenn nicht der Komplizenschaft mit den syrischen Behörden schuldig gemacht, die für das "Verschwindenlassen" und die unmenschliche Behandlung Zammars verantwortlich sind."
Mohammed Haydar Zammar wurde im Herbst 2001 in Marokko festgenommen und vermutlich nach Syrien entführt. Seitdem gilt Zammar als "verschwunden". Mitgefangene berichteten ai, dass Zammar ohne Kontakt zur Außenwelt in einer unterirdischen Einzelzelle des "Far Falastin", einer Haftanstalt des Militärgeheimdienstes in Damaskus, inhaftiert ist. Das Far Falastin ist für routinemäßige schwerste Folter berüchtigt. Es liegen Hinweise vor, dass Zammar während seiner Haft gefoltert wurde. Zeugen berichten, er sei extrem abgemagert.
"Geheimdienste und Behörden operieren nicht im rechtsfreien Raum. Insbesondere das BKA ist verpflichtet, eigene Ermittlungen einzuleiten, wenn es Hinweise dafür gibt, dass Deutsche im Ausland Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen werden," sagte Jüttner. Das Auswärtige Amt scheint von den beteiligten Behörden über den Vorgang nicht informiert worden zu sein. Statt dessen versuchte es über seine Botschaft in Damaskus mehrfach erfolglos, eine Besuchserlaubnis und konsularische Betreuung für Zammar zu erwirken.
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Am 24. Nov. 2005 unter:
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