Bereitschaftsdienst
Ärzte in Krankenhäusern sollen weiter lange Schichten schieben
Nach alter Rechtslage gilt nur die tatsächliche Inanspruchnahme während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit, nicht dagegen die Warte- und Ruhephasen. Das Arbeitszeitgesetz wurde zwar zum 1. Januar 2004 angepasst, jedoch wurde bei bisherigen Tarifverträgen eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer findet die Verlängerung sinnvoll. In etwa einem Drittel der betroffenen Arbeitsbereiche seien noch keine tariflichen Regelungen gefunden worden. Der nordrhein-westfälische Bundesratsminister Michael Breuer mahnte hingegen, dies solle möglichst die letzte Verlängerung sein.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisierte den Beschluss scharf. Der Verbandsvorsitzende Frank Ulrich Montgomery sprach am Freitag in Berlin von einer "Kampfansage an die deutsche Ärzteschaft" und warnte vor Protesten.
Der Tarifexperte der Gewerkschaft, Lutz Hammerschlag, kündigte eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission an. Mit der Fristverlängerung sei die Umsetzung der bereits 1993 verabschiedeten EG-Richtlinie zum zweiten Mal missachtet worden, kritisierte Hammerschlag. Er rechne daher damit, dass die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland einleiten werde.
Parallel zu der Beschwerde, die in der nächsten Woche eingereicht werden soll, bereitet der Marburger Bund den Angaben zufolge auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vor.
Proteste in Potsdam
In Potsdam protestierten mehrere hundert Ärzte gegen Honorarkürzungen. Zu der Veranstaltung hat unteren anderem die Kassenärztliche Vereinigung (KV) aufgerufen. Nach Darstellung der Ärztevereinigung müssen in Brandenburg rund 800 Vertragsärzte - jeder vierte Mediziner - Einbußen von zehn und mehr Prozent hinnehmen.
Vor dem Hintergrund der chronischen Unterfinanzierung hätten die jüngst gekürzten Honorarzahlungen der Krankenkassen in einer Gesamthöhe von rund acht Millionen Euro das Fass zum Überlaufen gebracht. Viele Ärzte stünden am Rand des wirtschaftlichen Ruins.
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