"Kein dringender Tatverdacht"
Bundesverfassungsgericht rügt rechtswidrige Untersuchungshaft in Bayern
Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der zunächst der Bildung einer kriminellen Vereinigung verdächtigt und deshalb ab 31. Oktober 2003 in U-Haft genommen wurde. Auf seine Beschwerde hin hob das Bayerische Oberste Landesgericht rund sechs Monate später am 27. April 2004 den Haftbefehl mit der Begründung auf, es habe kein dringender Tatverdacht bestanden. Darauf wurde er aus der U-Haft entlassen.
Der Mann beantragte darauf die Feststellung, dass der Haftbefehl schon im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war. Das Bayerische Oberste Landesgericht konstatierte aber nur, dass der Haftbefehl im Zeitpunkt der Einlegung der Haftbeschwerde vom 20. Februar 2004 rechtswidrig war. Eine "lückenlose Kontrolle" der Voraussetzungen für den Haftbefehl sei nicht nötig.
Das Bundesverfassungsgericht sah darin keinen effektiven Rechtsschutz und betonte das "Rehabilitierungsinteresse" des Klägers. Die Sache wurde an das Bayerische Oberste Landesgericht zurückverwiesen. (AZ: 2 BvR 2233/04 - Beschluss vom 31. Oktober 2005)
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 25. Nov. 2005 unter:
justizStichworte:
« Bundessozialgericht spricht ehemaligem Waffen-SS-Mann Rente zu
DDR-Diplome dürfen nicht pauschal in BRD-Diplome umgewandelt werden »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
