Luftreinhaltung

NRW will Betonhersteller von Immissionsschutzrecht befreien

Das Land Nordrhein-Westfalen will das Immissionsschutzrecht vereinfachen. Der am Freitag im Bundesrat in Berlin vorgestellte Gesetzentwurf sieht vor, dass Genehmigungen nach dem Immissionschutz für die Betreiber industrieller Anlagen nur noch dort vorgeschrieben sein, wo dies aus Gründen des Umweltschutzes nötig sei. Ansonsten soll eine Genehmigung nach Baurecht ausreichen. Der Bundesrat verwies den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Mit der Neuregelung sollen etwa Anlagen zur Herstellung von Beton, kleine Keramikbrennöfen sowie kleine Tierhaltungsanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht entlassen werden.

Nordrhein-Westfalen schätzt, dass bundesweit etwa 65.000 genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben werden, von denen dann rund 15.000 von den Lockerungen "profitieren" könnten.

Nordrhein-Westfalens Bundesratsminister Michael Breuer sagte, der Vorschlag schaffe einen fairen Ausgleich zwischen Interessen der Wirtschaft und dem Umweltschutz.

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