Streitfall Wirtschaftswissenschaften
DDR-Diplome dürfen nicht pauschal in BRD-Diplome umgewandelt werden
Zwar stellte der Freistaat Sachsen nach der Wiedervereinigung auf Antrag fest, dass der Abschluss einem bundesdeutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Den Wunsch der Klägerin, zusätzlich auch den Titel einer Diplom-Kauffrau zu führen, wie er in den alten Bundesländern üblich ist, lehnten die Leipziger Bundesrichter jetzt mit Verweis auf den Einigungsvertrag jedoch ab.
Eine pauschale Umtausch von DDR-Diplomen in westdeutsche Abschlüsse sehe der Vertrag nicht vor, weil dadurch bundesdeutsche Grade faktisch entwertet würden, argumentierten die Richter. (AZ: BVerwG 6 C 19.04)
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Am 25. Nov. 2005 unter:
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« Bundesverfassungsgericht rügt rechtswidrige Untersuchungshaft in Bayern
Strafanzeige gegen Umweltminister Gabriel und VW-Manager »
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