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Strafbefehl gegen Ex-Ministerin beantragt

Nach Anklage-Rücknahme

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Strafbefehl gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck beantragt. Der Ex-Ministerin wird darin Verletzung des Dienstgeheimnisses in drei Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Beantragt wird die Verhängung einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die gegen Zahlung einer Geldauflage zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre im Februar 2005 beim Landgericht Stuttgart gegen Werwigk-Hertneck erhobene Anklage zurückgenommen. Die Vorwürfe gegen die Ex-Ministerin sollen "primär aus prozessökonomischen Gründen" nun über den Strafbefehl abgegolten werden. Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls war am Freitag beim Amtsgericht Stuttgart eingegangen.

Werwigk-Hertneck wird vorgeworfen, im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten Informationen aus einem Ermittlungsverfahren zur so genannten Umfrage-Affäre an den ehemaligen baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring weitergegeben zu haben. Die ehemalige Politikerin bestreitet dies, war aber dennoch als Ministerin und später auch als stellvertretende Vorsitzende der baden-württembergischen FDP zurückgetreten.

Die Rücknahme der Anklage begründete die Staatsanwaltschaft mit Signalen der Verteidigung, wonach Werwigk-Hertneck einen Strafbefehl im beantragten Umfang "nunmehr akzeptieren" würde. Damit bliebe ihr eine Gerichtsverhandlung erspart. Doch die Ex-Ministerin will offenbar nicht einlenken. Sollte das Amtsgericht den beantragten Strafbefehl erlassen, wird Werwigk-Hertneck dagegen Einspruch einlegen, wie ihre Rechtsanwältin Ulrike Paul am Montag ankündigte. Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls komme "nicht überraschend".