Erstinstanz Bundesverwaltungsgericht
Bundesregierung will Verkehrswege-Beschleunigung in ganz Deutschland
Laut Tiefensee ist vorgesehen, dass bei besonders wichtigen Infrastrukturvorhaben künftig in ganz Deutschland nur noch das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zuständig sein soll.
Zu solchen vorrangigen Projekten gehören den Angaben zufolge die Hinterlandanbindungen deutscher Seehäfen, Vorhaben im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung oder die Beseitigung "gravierender Verkehrsengpässe".
Nach Angaben von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm wird derzeit bereits an der neuen Gesetzesvorlage gearbeitet, die zügig im Parlament beraten werden soll. Vorgesehen sei, Änderungswünsche der Länder bei der Neufassung zu berücksichtigen.
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Am 29. Nov. 2005 unter:
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