Studienfinanzierung
GEW sieht Bildungsrisiko wegen Kindergeld-Streichung und Studiengebühren
Bisher kann Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt werden. Die Eltern sind ihren studierenden Kindern bis zum Abschluss einer Erstausbildung gegenüber unterhaltspflichtig, gegebenenfalls auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
Betroffen von der verkürzten Anspruchsdauer auf Kindergeld sind nach Darstellung der GEW auch Eltern behinderter Kinder, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen könnten. Darüber hinaus knüpften viele andere familienbezogene Leistungen formal an die Kindergeldberechtigung an. Diese fielen ebenfalls weg, wenn es keine Kindergeldberechtigung gebe. Das gelte zum Beispiel auch für die kindergeldgezogenen Leistungen im Beamtenrecht.
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