Überwachung des Grenzraums
Grenzüberschreitende Kontrollen bei der Fußball-WM
Der Vertrag baue "bürokratische Hürden" im Rahmen der gegenseitigen Rechtshilfe ab und erleichtere die "Überwachung des Grenzraums". So seien Ermittlungen bis zu 150 Kilometer im Landesinneren des jeweiligen Nachbarstaates nach telefonischer Absprache möglich. Der bisher im Vorfeld nötige Schriftverkehr könne dann im Nachhinein erledigt werden.
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Am 03. Nov. 2005 unter:
justizStichworte:
« Arbeitgeber wollen strikte Sparpolitik
Behörde wirft Arbeitgebern "Jugendkult" vor »

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