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Bund und Länder beschlossen Maßnahmen für genießbares Fleisch

Fleischskandal

In Konsequenz auf den Skandal um verdorbenes und umetikettiertes Fleisch wurde in einer Bund-Länder Krisensitzung ein erstes Maßnahmenprogramm beschlossen. "Wirtschaftliche Prozesse dürfen sich nicht nur auf Gewinnmaximierung reduzieren. Um das zu vermeiden, sind wir Politiker in der Verantwortung. Wir werden deshalb alles tun, um solch gewissenlosen Machenschaften das Handwerk zu legen," kündigte der neue Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Horst Seehofer, am Mittwoch in Berlin an. Die beschlossenen Maßnahmen zielen insbesondere auf einen stärkeren Informationsfluss zwischen den Behörden, auf mehr Dokumentation und verstärkte Meldepflichten. Über die mögliche Aufstockung des Personals bei den Kontrollbehörden wird erst noch diskutiert.

Zum einen soll der Informationsfluss verbessert werden. Für die Bewältigung derartiger Vorfälle und der daraus erwachsenden Ansprüche an die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, den Mitgliedsstaaten der EU, der EU-Kommission und mit Drittstaaten, sei ein verlustarmer und schneller Informationsaustausch "zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehörden" notwendig.

Dazu soll das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereitgestellte EDV-System FIS-VL für die Dokumentation der Erkenntnisse in diesem Fall, aber auch in möglichen vergleichbaren künftigen Fällen ab sofort bereit gestellt werden. Bei "FIS-VL" handelt es sich um eine Art elektronische Akte, in die Daten gemeldet werden. Das Bundesamt soll die Daten täglich auswerten und zusammenfassen und dem Bundesministerium sowie den Ländern zur Verfügung stellen.

Weiterhin sollen die Meldepflichten nach der EU-Verordnung 178/2002 auf Lebensmittelunternehmer, denen unsichere Lebensmitteln angeboten werden und die solche Lebensmittel zurückweisen, ausgeweitet werden. Die Bundesregierung möchte sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Änderung der Verordnung einsetzen.

Auch soll die Dokumentation bei Transporten verbessert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Umdeklarierung zu Lebensmitteln zu erschweren. Dazu sollen die Abgangs- und Empfangsdokumente künftig zusammengeführt werden.

Die Überprüfung aller EU-zugelassenen Kühlhäuser in Deutschland wird kurzfristig abgeschlossen sein. Darüber hinaus kündigten die Bundesländer an, die Überwachungen auf weitere Kühl- und Lagerräume, die an Lebensmittel verarbeitende Betriebe angeschlossen sind, auszuweiten.

Der geltende Strafrahmen zur Sanktionierung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche und futtermittelrechtliche Bestimmungen muss nach Auffassung der Politiker konsequenter als in der Vergangenheit ausgeschöpft werden. Die Justizbehörden müssten daher zum Beispiel mit Fortbildungen sensibilisiert werden.

Auch soll die Kommunikation zwischen Justiz- und Lebensmittelbehörden verbessert werden. So soll eine Mitteilungspflicht der Ermittlungsbehörden an die Lebensmittelsicherheitsbehörden rechtlich verankert werden. Damit soll sich die Justizministerkonferenz auf ihrer nächsten Sitzung beschäftigen. Zur Verbesserung der Ermittlung und der Strafverfolgung sollen zudem Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden in den Ländern gebildet werden.

Um die gesundheitliche Bewertung von Einzelfällen durch die zuständigen Behörden in den Ländern zu erleichtern, soll das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) "mit den notwendigen Risikobewertungen" beauftragt werden.

Die Politik appelliert auch an die Eigenkontrolle der Wirtschaft. Bundesminister Seehofer möchte dazu in einem Gespräch mit der Fleischwirtschaft und dem Handel die Wahrnehmung der Eigenkontrollverpflichtungen und deren Verbesserung durch die Wirtschaft selbst erörtern.

Über die beschlossenen Maßnahmen hinaus, werden weitere unter den Ministern von Bund und Ländern diskutiert. Eines der Themen ist beispielsweise die Kapazitätsausstattung der Kontrollbehörden, also die Verfügbarkeit entsprechender Beschäftigter in Zeiten des permanenten Personalabbaus. "Schwachstellen in der Überwachungstätigkeit sollen sicher ausgeschlossen und ein effektiver Einsatz der begrenzten Ressourcen der überwachenden Behörden sichergestellt werden", heißt es.

Es soll außerdem geprüft werden, wie die Namensnennung von Firmen, die Verstöße begangen haben, im Rahmen der Informationsmöglichkeiten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetz erleichtert werden kann.

Um Preisdumping und damit den Preisdruck in der Lebensmittelproduktion zu vermindern, soll zuerst das Verbot, Waren unter dem Einkaufspreis zu veräußern, für den Lebensmittelbereich umgesetzt werden. Mit den Ländern und dem Bundesjustizministerium soll außerdem besprochen werden, welche zusätzliche Wirkung sich mit einer Verschärfung der Sanktionsvorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelrecht erzielen lässt.

Nicht zuletzt soll auch der Informantenschutz für Mitarbeiter aus der Lebensmittelwirtschaft verbessert werden. Zu diesem Zweck soll die Einrichtung einer Anlaufstelle für vertrauliche Informationen geprüft werden.