"Gefoltert und mißhandelt"
Verwaltungsgericht erlaubt Rückkehr aus Guantánamo
Der Vorsitzende Richter Hans-Michael Wollenweber sagte, Kurnaz habe vor seiner Ausreise im Herbst 2001 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gehabt. Zwar sehe das Ausländergesetz vor, dass ein Ausländer nach einem halben Jahr außerhalb Deutschlands seine Aufenthaltsgenehmigung verliert, wenn kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird. Bei der Reise von Kurnaz seien aber Umstände eingetreten, die ihn daran gehindert hätten, rechtzeitig zurückzukehren oder einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.
Kurnaz müsse daher so gestellt werden, als ob er einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Das Innenressort hat noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Amnesty international (ai) begrüßte die Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts. "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht die Entscheidung von Bremens Innensenator Thomas Röwekamp korrigiert hat", sagte Ferdinand Muggenthaler, der bei Amnesty für Guantánamo zuständig ist. Damit sei klar gestellt, dass die illegale Inhaftierung in Guantánamo in Deutschland nicht nachträglich legitimiert wird.Der 22jährige Kurnaz ist in Bremen geboren und aufgewachsen, jedoch türkischer Staatsbürger. Im Oktober 2001 reiste er nach Pakistan. Dort wurde er nach Darstellung von Amnesty als angebliches Al Qaida-Mitglied festgenommen. Seit Anfang 2002 werde er in Guantánamo festgehalten – "ohne Anklage, ohne Gerichtsurteil, abgeschnitten von der Außenwelt". Der US-Militärgeheimdienst habe mittlerweile eingeräumt, dass es keine Hinweise auf eine terroristische Betätigung von Kurnaz gebe.
Nach Aussage des US-Anwalts Professor Baher Azmy, der Kurnaz bisher drei Mal in Guantánamo besucht hatte, ist dieser in US-Gefangenschaft gefoltert und schwer misshandelt worden.
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