Beschleunigungs-Gesetz

Bundestag verlängert beschränkten Rechtsschutz gegen Autobahnen

Das zum Jahresende auslaufende Gesetz zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung in Ostdeutschland wird bis Ende 2006 verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin gegen die Stimmen der Links-Fraktion und der Grünen. Das Gesetz soll weiterhin gelten, bis eine entsprechende bundesweite Regelung beschlossen ist. Es ist umstritten, weil es die Rechtsschutzmöglichkeiten beispielsweise gegen Autobahnbauten stark einschränkt.

Nach dem Gesetz ist das Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen in den neuen Ländern zuständig. Juristen kritisieren jedoch, dass das oberste Verwaltungsgericht, das normalerweise nur über Rechtsfragen zu entscheiden hat, sich bei Verkehrswegeplanungen auch mit Tatsachenproblemen beschäftigen muss, obwohl es dafür nicht ausgestattet sei. Umweltschützer kritisieren zudem, dass der Rechtsschutz gegen Verkehrswegeplanungen verkürzt wird.

Dies ist allerdings auch das Ziel des Gesetzes: "Wir wollen die Planungszeiten in Deutschland um ein Drittel verkürzen", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nach der Bundestagsdebatte über den Regierungsentwurf "zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben".

Damit solle die in den neuen Ländern geltende Regelung auf ganz Deutschland übertragen werden, so Tiefensee. Da das Bundesverwaltungsgericht aber nicht überlastet werden dürfe, würden in dem Gesetzentwurf 86 Verkehrswegevorhaben genannt, für die die Neuregelung gelten solle.

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