Bundesgerichtshof

Veganer müssen Hochsitz in ihrem Wald dulden

Waldbesitzer dürfen nicht aus Gewissensgründen einen Hochsitz auf ihrem Grundstück ablehnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Eine Klage von Veganern, die kein Fleisch essen und jegliche Nutzung von Tierprodukten ablehnen, scheiterte damit auch in letzter Instanz. Die Kläger hatten als Miteigentümer des zu einer Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks die Beseitigung des ohne ihre Zustimmung erbauten Hochsitzes verlangt.

Der BGH bestätigte nun Entscheidungen des Amtsgerichts Pirmasens und des Landgerichts Zweibrücken. Die im Bundesjagdgesetz bestimmte Mitgliedschaft der Eigentümer von Grundstücken in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Gewissensfreiheit. Der Jagdgegner werde dadurch nicht gezwungen, gegen sein Gewissen die Jagdausübung aktiv zu fördern, sondern er müsse sie "lediglich passiv hinnehmen". Auch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention seien nicht verletzt.

(AZ: III ZR 10/05 - Urteil vom 15. Dezember 2005)

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