Bundesgerichtshof
Veganer müssen Hochsitz in ihrem Wald dulden
Der BGH bestätigte nun Entscheidungen des Amtsgerichts Pirmasens und des Landgerichts Zweibrücken. Die im Bundesjagdgesetz bestimmte Mitgliedschaft der Eigentümer von Grundstücken in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Gewissensfreiheit. Der Jagdgegner werde dadurch nicht gezwungen, gegen sein Gewissen die Jagdausübung aktiv zu fördern, sondern er müsse sie "lediglich passiv hinnehmen". Auch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention seien nicht verletzt.
(AZ: III ZR 10/05 - Urteil vom 15. Dezember 2005)
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Am 16. Dez. 2005 unter:
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