Zollkriminalamt darf weiterhin Telefone überwachen
Bundestag trotzt Bundesverfassungsgericht
Durch die vorgezogene Bundestagswahl sei es jedoch nicht mehr möglich, dies bis Ende 2005 zu schaffen, heißt es in der Begründung der Novelle. Ohne eine Verlängerung der geltenden Befristung wäre indes eine vorbeugende Telefon- und Postüberwachung ab Anfang 2006 nicht mehr zulässig. Da diese Überwachung jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung illegaler Exporte von Massenvernichtungswaffen leiste, müsse eine solche Regelungslücke "unter allen Umständen vermieden" werden.
Die Novelle bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer will sich in der kommenden Woche mit der Vorlage befassen.