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Zollkriminalamt darf weiterhin Telefone überwachen

Bundestag trotzt Bundesverfassungsgericht

Die bis Ende 2005 befristeten Regelungen zur "präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung für den Außenwirtschaftsbereich" durch das Zollkriminalamt werden um anderthalb Jahre verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Bis Mitte 2007 soll das so genannte Zollfahndungsdienstgesetz dann um Bestimmungen zum Schutz des "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" ergänzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli gefordert, für Telefonüberwachungen gesetzliche Regelungen zum Schutz dieses Kernbereichs der Privatsphäre festzuschreiben.

Durch die vorgezogene Bundestagswahl sei es jedoch nicht mehr möglich, dies bis Ende 2005 zu schaffen, heißt es in der Begründung der Novelle. Ohne eine Verlängerung der geltenden Befristung wäre indes eine vorbeugende Telefon- und Postüberwachung ab Anfang 2006 nicht mehr zulässig. Da diese Überwachung jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung illegaler Exporte von Massenvernichtungswaffen leiste, müsse eine solche Regelungslücke "unter allen Umständen vermieden" werden.

Die Novelle bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer will sich in der kommenden Woche mit der Vorlage befassen.