2006
Die geplanten Änderungen im Steuerrecht zum Jahresanfang
Abfindungen Der bisherige Freibetrag zwischen 7200 und 11.000 Euro soll abgeschafft werden. Abfindungen werden ab 1. Januar 2006 voll besteuert. Wegen des Vertrauensschutzes gilt dies aber nicht für Zahlungen, die in diesem Jahr beschlossen wurden, aber erst 2006 dem Empfänger zufließen. Damit kann die so genannte Fünftel-Regelung, die eine Vergünstigung durch die Verrechnung mit laufenden, normal zu versteuernden Einkünften vorsieht, noch 2006 genutzt werden. Durch eine Verschiebung der Entschädigungszahlungen ins nächste Jahr ist es möglich, eine hohe Steuerbelastung aufgrund des progressiven Steuertarifs zu vermeiden.
Eigenheimzulage
Die bislang über acht Jahre gezahlte Eigenheimzulage läuft zum 31. Dezember 2005 aus. Anspruch auf die staatliche Förderung hat nur noch, wer bis zu diesem Stichtag mit dem Bau seiner Immobilie beginnt oder einen notariellen Kaufvertrag abschließt. Als Baubeginn gilt bei Objekten mit Baugenehmigung der Zeitpunkt der Antragstellung, bei baugenehmigungsfreien Objekten der Zeitpunkt der Einreichung einer Bauanzeige.
Heirat und Geburt
Die Steuerfreiheit für die vom Arbeitgeber gewährten Heirats- und Geburtshilfen entfallen ab Beginn des nächsten Jahres. Bislang galt eine begrenzte Steuerfreiheit von 315 Euro.
Immobilien
Die Möglichkeit, eine vermietete Immobilie degressiv abzuschreiben, gilt nur noch für Altfälle. Für alle Neuabschlüsse soll ab 1. Januar 2006 nur noch eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr möglich sein. Begründet wird dies mit dem "tatsächlichen Wertverlust".
Steuerberatungskosten
Die Kosten für den privaten Steuerberater sollen ab 1. Januar 2006 nicht mehr abgesetzt werden können. Dies gilt auch für Steuererklärungen des laufenden Jahres oder der Vorjahre, sofern die Rechnung an den Steuerberater in 2006 bezahlt wird. Während etwa der Mantelbogen zu den privaten Lebenskosten zählt und deshalb nicht erstattungsfähig ist, können beruflich bedingte Kosten für den Steuerberater, etwa das Ausfüllen der Anlage N für Lohn- und Gehaltseinkommen, weiter geltend gemacht werden. Sie fallen aber nicht mehr unter den voll steuerlich greifenden Sonderausgabenabzug, sondern gelten als Werbungskosten. Diese wirken sich steuerlich erst aus, wenn die Werbungskostenpauschale überschritten wird.
Weitere Pläne
Ebenfalls ab Januar 2006 sollen laut Meister Steueränderungen greifen, die sich günstig für den Steuerzahler auswirken. Sie sollen allerdings erst im Frühjahr, dann aber mit Rückwirkung zum Jahresanfang, beschlossen werden. Hierzu zählen die "Absetzungen für Abnutzungen" (Afa), die degressiv statt linear angesetzt werden dürfen. Die Investitionsrücklage für Binnenschifffahrt wird erleichtert und die Beschäftigung in Privathaushalten besser gefördert.
Bei den Privathaushalten ist vorgesehen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen und die Betreuungskosten für Angehörige steuerlich zu begünstigen. Bei Handwerkerrechnungen ist bislang vorgesehen, dass weder Materialkosten noch Leistungen etwa durch Mini-Jobber anerkannt werden sollen, sondern lediglich Leistungen, die von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erbracht wurden.
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Am 02. Dez. 2005 unter:
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