Anspruch auf ALG II
Pro familia wirft Arbeitsämtern falsche Beratung schwangerer Studentinnen vor
Bereits bei einer Beurlaubung könne eine Studentin Anrecht auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben. Die Exmatrikulation dürfe vom Job-Center nicht als Voraussetzung für die Bearbeitung eines ALG II-Antrages gefordert werden, so pro familia. Studentinnen können sich wegen einer Schwangerschaft für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit könnten sie bei einem Job-Center sehr wohl einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, so die Beratungsstelle.
Auch während des Studiums - auch ohne Urlaubssemester - könne zudem aufgrund der Schwangerschaft Mehrbedarf, eine einmalige Babyausstattung sowie Schwangerschaftsbekleidung beantragt werden, so pro familia. Auch in diesem Fall müsse das Job-Center prüfen, ob die Studentin Anspruch auf diese Hilfen habe. "Frauen, die einen Antrag beim Job-Center stellen wollen, sollten darauf achten, dass ihr Antrag beim Einreichen einen Eingangsstempel bekommt und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten", empfiehlt die Beratungsstelle. Denn nur gegen eine schriftliche Ablehnung sind Rechtsschritte möglich. Grundsätzlich empfehlenswert bei allen Anträgen ist es auch, von allen Schriftstücken Kopien zu behalten und sich auf diesen den Eingang durch die Behörde bestätigen zu lassen.
"Es kommt gar nicht so selten vor, daß Frauen mitten im Studium schwanger werden und sich überlegen, ob sie es schaffen können, Mutter zu werden, ohne das Studiums an den Nagel hängen zu müssen", so pro familia. Die finanzielle Situation spiele bei der Entscheidung für oder gegen das Kind eine wesentliche Rolle.
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Am 21. Dez. 2005 unter:
arbeitStichworte:
« Wohlfahrtsverband fordert Pflichtuntersuchungen für Kinder
Bundesrat gedachte der Verfolgung der Sinti und Roma »

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