Pflichtteil für Kinder
Bundesjustizministerium erwägt Änderung des Erbrechts
Wie stark sie den Pflichtteil reduzieren will, wollte Zypries noch nicht sagen. Tatsache sei aber, dass sich die Lebenswirklichkeit seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches vor hundert Jahren erheblich verändert habe. Man müsse sich deshalb die Frage stellen, ob die derzeitige Regelung so noch sachgerecht sei. Bisher liegt der Pflichtteil bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
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Am 21. Dez. 2005 unter:
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« Mehrere Krankenversicherungen erhöhen Beiträge
Merkel will trotz Ablehnung durch Bevölkerung EU-Verfassung durchsetzen »
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