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"Eignungsgebiete" für Offshore-Windkraft in Nord- und Ostsee festgelegt

Planungssicherheit

Die Bundesregierung möchte künftig vor allem den Bau von Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee vorantreiben. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt "besondere Eignungsgebiete" für Windkraftwerke in den beiden Meeren festgelegt. Die im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Gebiete befinden sich den Angaben zufolge in der so genannten "ausschliesslichen Wirtschaftszone" (AWZ), also im Bereich jenseits der 12-Seemeilen-Hoheitszone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von der Küste. Für Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ist das "ein wichtiger Schritt für eine geordnete Entwicklung der Windkraftnutzung auf dem Meer".

Festgelegt wurden in der Ostsee die Gebiete "Kriegers Flak" und "Westlich Adlergrund" mit einer Größe von 35 beziehungsweise 109 Quadratkilometer sowie in der Nordsee das insgesamt 542 Quadratkilometer umfassende und aus drei Teilgebieten bestehende Gebiet "Nördlich Borkum". Die Auswahl der Gebiete und das Verfahren der Festlegung seien in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erfolgt.

Damit sei ein erster wichtiger Schritt hin zu einer marinen Raumordnung getan. Erstmals würden Flächen auf dem Meer außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes für eine bestimmte Nutzung unter Berücksichtigung der Interessen der Schifffahrt und der Meeresumwelt identifiziert und festgelegt. "Ähnlich zielorientierte Lösungen wünsche ich mir kurzfristig auch von den zuständigen Bundesländern im Bereich der Netzanbindung für das Küstenmeer und den Landbereich", sagte Gabriel.

Für die Unternehmen bieten die festgelegten besonderen Eignungsgebiete laut Umweltministerium "ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit". Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes seien durch die vom Bundesamt vorgenommene strategische Umweltprüfung sowie in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unter anderem unter Beteiligung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und zahlreicher Umwelt- und Naturschutzverbände erörtert und bei der Festlegung umfassend berücksichtigt worden.