Zigarettenmafia
Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Vietnam
Die vietnamesischen Behörden hatten die Auslieferung wegen eines angeblichen Drogendelikts beantragt. Aus Sicht der Frau ist dieser Tatvorwurf konstruiert.
Zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam und Deutschland gibt es kein Auslieferungsabkommen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wäre dies die erste Auslieferung nach Vietnam.
Die Vietnamesin, die 1994 nach Deutschland kam und die Geliebte eines Chefs des vietnamesischen Zigarettenschmugglerrings in Berlin gewesen sein soll, hatte im August 1998 als Belastungszeugin in Strafverfahren gegen die vietnamesische Zigarettenmafia ausgesagt.
Dann kehrte sie freiwillig nach Vietnam zurück, reiste aber im Jahr 2000 wieder nach Deutschland ein. Anfang 2004 wurde um ihre Auslieferung ersucht. Grundlage war ein vietnamesischer Haftbefehl wegen des Kaufs von insgesamt 2,45 Kilogramm Heroin zwischen Herbst 1998 und Sommer 1999. Daraufhin wurde sie festgenommen.
Die Karlsruher Richter rügten, dass das Kammergericht eine kritische Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft gar nicht erwähnt habe. Demnach könne nicht ausgeschlossen werden, dass kriminelle vietnamesische Kreise die Klägerin als Zeugin ausschalten oder sich an ihr rächen wollten. (AZ: 2 BVR 1090/05 - Beschluss vom 22. November 2005)
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Am 07. Dez. 2005 unter:
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