Klausurtagung
Kabinett plant 460 Millionen Steuerentlastung bei Kinderbetreuung
Bei Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren soll es den Angaben zufolge künftig einen "Anrechnungsbetrag" von 1000 Euro (bisher 1548 Euro) geben. Dafür wird bei Kindern von 7 bis 14 Jahren die steuerliche Entlastung bei den Ausgaben "vom ersten Euro an" greifen. Einzelheiten sollen im Gesetz "zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" festgelegt werden.
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Am 10. Jan. 2006 unter:
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« Oettinger und BUND streiten über Energiepolitik
Zuzug von Spätaussiedlern soll um 40 Prozent zurückgegangen sein »

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