Datenschutz-Kritik
Arbeitsagentur plant neue Telefonanrufe bei Arbeitslosen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im August aufgefordert, die Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II durch ein privates Call-Center sofort zu stoppen, bis die Betroffenen vorab schriftlich über die geplanten Anrufe informiert wurden. Offizielle Ziel der Befragung von 1,2 Millionen Betroffenen sollte es sein, die bei der BA gespeicherten Daten im Gespräch mit den Betroffenen abzugleichen und weitere Vermittlungsaktivitäten vorzubereiten.
Die ALG-II-Empfänger können die Auskunft am Telefon verweigern, müssen aber dann mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch rechnen. Die Telefonanrufe sollten das persönliche Gespräch mit dem Fallbetreuer nicht ersetzen, sondern der "passgenauen" Vorbereitung zu diesen Gesprächen dienen, hieß es.
Zu Beginn des Gesprächs müssen die ALG-II-empfänger auf ihr Recht ausdrücklich hingewiesen werden - was allerdings häufig nicht geschehe, so Beschwerden von Betroffenen, die der Bundesdatenschutzbeauftragte der Arbeitsagentur vorhielt.
Der Datenschützer hatte kritisiert, dass die Befragung im Vorfeld nicht mit ihm abgestimmt worden sei, "so dass wesentliche datenschutzrechtliche Grundsätze nicht berücksichtigt wurden". Problematisch sei insbesondere, dass die Betroffenen vorher nicht schriftlich über die Befragung informiert würden. Schließlich sei offen, wie die Anrufer gegenüber den Betroffenen ihre Berechtigung zur Befragung nachweisen.
Schaar kritisierte, bei der Telefonaktion würden sensible Sozialdaten erhoben, die einem besonderen Schutz unterlägen. Eine Vorabinformation ermögliche es dem Betroffenen, sich nach gründlicher Abwägung für oder gegen eine Teilnahme zu entscheiden. Zudem würde hierdurch erschwert, dass sich "Trittbrettfahrer" unter Berufung auf die Telefonaktion der BA missbräuchlich Daten beschafften.
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Am 12. Jan. 2006 unter:
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