Studie warnt vor Kombilohn
Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten für Niedriglohn
Das Institut zitiert eine EU-Studie, nach der der Niedriglohnanteil in Deutschland bereits im Jahr 2000 erstmals über dem EU-Durchschnitt gelegen habe. Aktuelle Auswertungen des IAT, die im Unterschied zu den meisten anderen vorliegenden Analysen auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber einbezögen, zeigten sogar, dass im Jahr 2004 mehr als ein Fünftel der Beschäftigten in Deutschland für Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeitete.
22,1 Prozent arbeiten für Niedriglohn
Die Analyse ergibt für Westdeutschland eine Niedriglohngrenze von 9,58 Euro und für Ostdeutschland von 6,97 Euro pro Stunde einschließlich eventueller Sonderzahlungen. Als Niedriglohngrenze gelte ein Bruttostundenlohn unterhalb von zwei Dritteln des Median-Stundenlohns. Für Gesamtdeutschland ergebe sich daraus ein Niedriglohnanteil von 22,1 Prozent - 21,9 Prozent in Westdeutschland und 23 Prozent im Osten. Bei einer Gesamtzahl von rund 31 Millionen abhängig Beschäftigten beziehen demnach knapp 6,9 Millionen Beschäftigte in Deutschland Niedriglöhne.
Minijobs, Menschen ohne Ausbildung und Frauen besonders betroffen
Niedriglöhne sind nach der Analyse besonders stark unter geringfügig Beschäftigten (78,9 Prozent), Personen ohne Berufsausbildung (47,2 Prozent) und Frauen (30,2 Prozent) anzutreffen. In diesen Gruppen seien die Anteile von Niedriglohnbeschäftigung deutlich höher als ihr Anteil an den Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft.
Dennoch seien nicht nur die genannten Gruppen von Niedriglohnbeschäftigung betroffen, so das Institut. Vielmehr seien rund 43 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten in Vollzeit tätig, 74 Prozent hätten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss und 33 Prozent seien Männer.
Knapp die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland verdiene sogar weniger als die Hälfte des nationalen Medianlohnes - arbeitteen nach internationaler Definition also für so genannte "Armutslöhne". In Ostdeutschland liege der Grenzwert bei 5,22 Euro; in Westdeutschland bei 7,19 Euro pro Stunde.
Spielräume für noch niedrigere Löhne "begrenzt"
Für die aktuelle Kombilohn-Debatte bedeutet dies nach Ansicht des Instituts zweierlei: So seien die Spielräume für weitere Lohnabsenkungen "offenbar eher begrenzt". Die Einführung genereller Kombilohn-Modelle oder einer negativen Einkommensteuer nach dem Vorbild der USA hätte zur Folge, dass Millionen bereits bestehender Arbeitsplätze gefördert werden müssten, warnten die Wissenschaftler.
Kombilöhne ohne Mindestlohn "Fass ohne Boden"
Das Institut warnte auch davor, zusätzliche Kombilöhne ohne die Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohnes einzuführen: Dies könne für den Staat "ein Fass ohne Boden" werden. Denn in Frankreich und Großbritannien etwa müsse niemand für solche Niedrigstlöhne arbeiten: Beide Länder hätten gesetzliche Mindestlöhne, die zwischen 7,50 und 8 Euro pro Stunde lägen. Subventionen für Niedriglohnjobs bauten hierauf auf; ein Lohndumping zulasten öffentlicher Kassen sei damit ausgeschlossen.
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Am 12. Jan. 2006 unter:
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