Beschwerde angekündigt

Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Atom-Zwischenlager ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen von Anrainern gegen die geplanten Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Niederaichbach abgewiesen. Das Gericht gelangte zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungsbehörde die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden ausreichend getroffen habe, teilte der VGH am Freitag in München mit. d

Auch der erforderliche Schutz gegen terroristische Attacken und Flugzeugabstürze sei hinreichend gewährleistet. Die Kläger kündigten bereits im Vorfeld an, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Ihre Einwände gegen die Anlagen konzentrieren sich auf Sicherheitsfragen.

Bayern ist mit fünf Atomanlagen das Bundesland mit den meisten Reaktoren in Deutschland. Betrieben werden die drei Kernkraftwerke, für die jetzt Zwischenlager errichtet werden sollen, von den Energiekonzernen RWE und E.ON. Ein endgültiges Ergebnis wird frühestens zum Ende des Jahres erwartet.

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