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Bundesnachrichtendienst Berlin- Nicht nur Umzüge und Freiflüge

Stadtentwicklung - BND-Neubau in Berlins Mitte verhindert autofreies Wohnviertel

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Entscheidung von Berlins Bausenator Peter Strieder, das Stadiongelände in Mitte dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Bebauung zu übergeben. Martin Schlegel, Referent für Verkehr und Stadtentwicklung beim BUND: "Senator Strieder hat Recht, wenn er den Bedarf für den herkömmlichen Wohnungsbau in Frage stellt. Allerdings vergibt er mit seiner Entscheidung für den BND auch die Chance für ein "autofreies Stadtviertel an der Panke" in ökologischer Bauweise, für das seit Jahren detaillierte Pläne vorliegen.

Nachrichten BND

Mit diesem innovativen Ansatz könnten in der Stadt qualitativ hochwertige Wohnungen entstehen, die insbesondere Eltern dazu bewegen, Berlin nicht den Rücken zu kehren. Es gibt für dieses Projekt schon Hunderte von Interessenten und die ersten Investoren sind bereits gewonnen.

Im Gegensatz zum Hochsicherheitsbereich des Nachrichtendienstes würde der Entwurf zum autofreien Stadtviertel die Wohngebiete in Mitte verbinden und nicht trennen. Zudem sind dort zusätzlich größere Grünflächen und Freizeitanlagen vorgesehen. Leerstehende Gebäude zu nutzen, wäre ökologisch und ökonomischer viel sinnvoller, anstatt mitten in der Stadt selbst zu bauen und weitere Flächen zu versiegeln.

Die Art und Weise wie Senator Strieder entgegen dem Willen des zuständigen Bezirks und weiter Teile des Parlaments staatsstreichartig die Nutzung eines der letzten innerstädtisches Freiflächen festlegt und dabei sämtliche Planungen, Beschlüsse und abgestimmten Vorgaben innerhalb kürzester Zeit über den Haufen wirft und jegliche fachliche Bedenken ignoriert, ist erschreckend.

Es zeige sich, dass die Stadtentwicklungspolitik von Senator Strieder sich immer mehr auf das Motto "Hauptsache die Mischer drehen" beschränkt. Mit nachhaltiger Stadtentwicklung hat dies leider nichts zu tun.", sagte Martin Schlegel.

Am 22-10-2003

Auslandsaufklärung

Der Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Pullach nach Berlin wird offenbar mehr als doppelt so teuer wie von der Bundesregierung geplant. Nach einem bislang unveröffentlichten Bericht an den Bundestag geht der Bundesrechnungshof von Gesamtkosten in Höhe von bis zu 1,7 Milliarden Euro aus, berichtet der "Münchner Merkur". Rechnungshof-Sprecher Michael Reinert sagte dem Blatt, der BND-Bericht sei "in den letzten Zügen" und werde dem Parlament am 27. Januar vorgelegt. Zum Inhalt des Berichts mache der Rechnungshof keine Angaben.

Nach Informationen der Zeitung kommt der Rechnungshof in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass ein Verbleib der Behörde am Standort Pullach wegen nötiger Sanierungsarbeiten zwar ebenfalls mit Millionen-Investitionen verbunden sei, jedoch deutlich weniger kosten würde als eine Verlagerung. Der BND will in Berlin Ende 2011 mit allen 5000 Mitarbeitern die Arbeit aufnehmen. 1200 Angestellte des für Auslandsaufklärung zuständigen Geheimdienstes arbeiten bereits in der Hauptstadt.

Die Sonderprüfung des Rechnungshofes sei auf Druck des Vertrauensgremiums im Haushaltsausschuss eingeleitet worden. Zuvor hatten sich die Kosten für den BND-Umzug bereits deutlich erhöht. Allein die Bau- und Planungskosten für die neue Geheimdienstzentrale in Berlin stiegen dem Blatt zufolge von 600 Millionen Euro auf mittlerweile 720 Millionen Euro. Nach unbestätigten Angaben rechnet der BND intern mit weiteren Mehrkosten für die technische Ausstattung.

Plant die USA einen Angriff auf den Iran?

Unterdessen werden Berichte veröffentlicht, wonach die Auslandsaufklärung der USA mögliche Angriffsziele im Iran ausspähen lässt. Fast unverhohlen ließen die USA verlauten, wo ihr nächstes Schlachtfeld im Mittleren Osten und damit im globalen Ordnungskrieg liegt, kritisieren die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). "Vordergründig mit der Weigerung des Iran begründet, der US-Forderung nach Einstellung des iranischen Atomprogramms nachzukommen, droht dem Land die militärische Umgestaltung als missliebiges Regime."

Am 18-01-2005

Geheimdienst

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach einem Pressebericht mindestens bis Ende der 90er Jahre Journalisten observiert. Außerdem habe er in der gleichen Zeit mehrere Medienvertreter als operative Verbindungen geführt, die auch bezahlt worden seien, meldet die "Berliner Zeitung" in ihrer Wochenendausgabe unter Berufung auf einen ehemaligen BND-Mitarbeiter. Dessen Angaben zufolge sei es im Dienst "weitgehend bekannt" gewesen, dass Journalisten, die über die Geheimdienstszene berichteten, von Zeit zu Zeit beobachtet wurden. Auch das Abhören von Telefongesprächen sei darin eingeschlossen gewesen, sagte der pensionierte Beamte der Zeitung.

Nach seinem Eindruck habe die Sicherheitsabteilung des Dienstes diese Überwachungen zum überwiegenden Teil in Eigenregie durchgeführt. "Das kostete ein Heidengeld, was vom Chef bestätigt werden musste", sagte er. Daher sei es auch "lächerlich", wenn der frühere BND-Direktor Volker Foertsch in der Wochenzeitung heute behaupte, er habe keine Ahnung von den Observationen gehabt. Foertsch war von 1994 bis 1998 Chef der BND-Sicherheitsabteilung.

Wie das Blatt weiter schreibt, habe der Ex-Beamte auch die Existenz von Akten über Journalisten im BND bestätigt. Dazu gehörten auch so genannte V-Vorgänge, die zusätzlich mit Nummern versehen gewesen seien. Dabei habe es sich um operative Verbindungen des Dienstes gehandelt - Journalisten, die Geld erhalten hätten oder die man auf Kosten des Dienstes zu "Informationsgesprächen" eingeladen habe.

Am 21-11-2005

BND im Irak-Krieg

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll die USA im Irak-Krieg 2003 aktiv unterstützt und Angriffsziele genannt haben. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) widersprach den Vorwürfen:

"Die Bundesregierung hat den Irak-Krieg aus gutem Grund abgelehnt und gegen zum Teil erheblichen Widerstand an der Entscheidung festgehalten, sich an dem Krieg zu beteiligen.

Wir taten dies in der festen Überzeugung, dass die diplomatischen Möglichkeiten zur Lösung der Krise nicht ausgeschöpft waren und das irakische Potenzial an Massenvernichtungswaffen einen Krieg nicht rechtfertigt. Diese Einschätzung stützte sich nicht zuletzt auf eigene nachrichtendienstliche Erkenntnisse.

Die Entscheidung war nicht gegen die USA oder andere Krieg führende Staaten gerichtet. Deutschland hat vor, während und nach dem Krieg in vollem Umfang zu seinen Bündnisverpflichtungen gestanden. So wurden den Alliierten zum Beispiel Überflugrechte gewährt und die Nutzung ihrer in Deutschland gelegenen Basen ermöglicht.

Aufgabe der auf Entscheidung der Bundesregierung in Bagdad verbliebenen BND-Mitarbeiter war es, in deutschem Auftrag ein Mindestmaß an eigenen Erkenntnissen über die Entwicklung im Irak und den Kriegsverlauf zu erlangen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seinerzeit in Kuweit ABC-Abwehrkräfte der Bundeswehr stationiert waren, deren Gefährdungslage möglichst verlässlich eingeschätzt werden musste.

Dabei war der BND und jeder seiner Mitarbeiter selbstverständlich an die politische Grundentscheidung der Bundesregierung gebunden und eine aktive Unterstützung von Kampfhandlungen ausgeschlossen. Dies hat der BND im Übrigen in seiner gestrigen Erklärung deutlich gemacht."

Am 12-01-2006

"Im Dunkeln gelassen"

Die Links-Fraktion im Bundestag hält einen Untersuchungsausschuss zur so genannten BND-Affäre für unausweichlich. Nachdem die Parlamentarier von der Bundesregierung "zum Teil im Dunkeln gelassen worden" seien, sei ein solcher Ausschuss nunmehr unumgänglich, sagte Fraktionschef Gregor Gysi am Dienstag in Berlin.

Um das für die Einsetzung des Ausschusses erforderliche Quorum von 25 Prozent zu ereichen, wolle sich die Linkspartei noch in dieser Woche mit Grünen und FDP abstimmen. Er hoffe, dass sich die Opposition noch im Januar auf einen gemeinsamen Antrag verständigen könne, sagte Gysi. Die Linksfraktion hatte sich bereits auf ihrer Klausurtagung in Magdeburg unlängst für die Einsetzung des Gremiums ausgesprochen, um eine mögliche Verwicklung von Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in den Irak-Krieg zu untersuchen.

Union will längere Bundestagsdebatte

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will in dieser Woche im Parlament ausführlich über die mögliche Verwicklung von Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in den Irak-Krieg debattieren. Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer kündigten am Dienstag in Berlin an, dass die Union der Opposition eine 90 Minuten dauernde Debatte anbieten wolle, um nicht im "Stakkato-Stil" über das Thema zu reden, wie es Röttgen formulierte.

"Wir wollen diese Debatte und wir suchen diese Debatte", so Röttgen. Das Thema dürfe aber nicht in "spontaner Hysterie" besprochen werden. Die Oppositionsfraktionen streben eine Aktuelle Stunde zu dem Thema am Donnerstag an. Am Mittwoch tagt ferner das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) in geheimer Sitzung. Dazu werden die beiden BND-Mitarbeiter erwartet, die während des Irak-Krieges in dem Land tätig waren.

Ramsauer und Röttgen äußerten zugleich Skepsis am Sinn eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Thema. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte, dass Informationen der BND-Mitarbeiter im Irak operative Kampfhandlungen bei den USA ausgelöst hätten, sagte Ramsauer. Auch habe er keine Hinweise, dass sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), der damals Kanzleramtschef war, unkorrekt verhalten hätte.

Der CSU-Landesgruppenchef machte ferner deutlich, dass die Koalition ein "gewaltiges Wörtchen" bei der Formulierung des Untersuchungsauftrages mitreden werde, sollte es zur Einsetzung des Ausschusses kommen. Der Auftrag werde dann "sehr eng gefasst" und sich mit der Arbeit der BND-Mitarbeiter im Irak beschäftigen. Ramsauer wandte sich in dem Zusammenhang gegen Versuche, das PKG oder den Charakter von Geheimdiensten grundsätzlich in Frage zu stellen.

Am 17-01-2006

Wahlkampf Berlin

Die CSU will den geplanten Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Pullach nach Berlin verhindern. Der CSU-Vorstand lehnte das Vorhaben am Montag in München ab, wie Parteichef Edmund Stoiber mitteilte. Die Kosten für den Umzug seien angesichts der gegenwärtigen Haushaltsprobleme zu hoch. Deshalb müsse im Berliner Koalitionsausschuss über dieses Thema gesprochen werden.

Dem "Münchner Merkur" zufolge habe Bundeskanzlerin Angela Merkel fraktionsintern signalisiert, dass sie die Pläne für den BND-Umzug nicht verändern wolle. Die CDU-Chefin habe dabei auf die wirtschaftliche Bedeutung der Behörde für den strukturschwachen Standort Berlin und den beginnenden Wahlkampf in der Bundeshauptstadt verwiesen. Vor diesem Hintergrund sei ein Stopp des Umzugs nicht vermittelbar.

Am 31-01-2006

Irak-Krieg

Einem Bericht der "New York Times" zufolge sollen zwei Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bagdad im Vorfeld des Irak-Krieges eine Kopie des Plans von Saddam Hussein zur Verteidigung der irakischen Hauptstadt Bagdad erhalten und an die USA weitergereicht haben. Der Plan sei über offizielle deutsche Stellen einen Monat vor der Invasion an die USA weitergeleitet worden sei, behauptet die Zeitung. Sie beruft sich dabei auf einen Geheimbericht des US-Militärs von vergangenem Jahr. Die in dem Bericht "aufgestellten Behauptungen entbehren jeder Grundlage", behauptete hingegen der BND am Montag.

Mit der Weiterleitung des Plans habe Deutschland den USA größere Hilfe geleistet als die Bundesregierung bislang eingeräumt habe, schreibt die New York Times. Dem Bericht zufolge stammt der Verteidigungsplan für Bagdad vom Dezember 2002. Im Februar 2003 habe ein deutscher Geheimdienst-Mitarbeiter in Katar eine Kopie einem US-Geheimdienstler übergeben.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler sagte, sollte sich der Zeitungsbericht bestätigen, "wäre das eine dramatische Wendung im ganzen Geschehen". Es sei nun Sache der Bundesregierung, dazu Stellung zu nehmen. Dies könne nach Auffassung Stadlers "zunächst" im geheim tangenden Parlamentarischen Kontroll Gremium (PKG) geschehen.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sprach von einem "gravierenden Vorgang", der im PKG ausführlich aufgeklärt werden müsse. Es sei Sache des PKG-Vorsitzenden Norbert Röttgen (CDU), das Gremium so schnell wie möglich einzuberufen". Aufklärung sei notwendig, "um Spekulationen entgegen zu wirken".

Links-Fraktionschef Oskar Lafontaine wertete den Bericht der "New York Times" als "Beleg dafür, dass die Bundesregierung wichtige Informationen der Öffentlichkeit und dem Parlament vorenthält". Ohne einen Untersuchungsausschuss sei eine öffentliche Aufklärung der BND-Aktivitäten im Irak nicht möglich.

Am 27-02-2006

Demokratische Kontrolle

Die Bundesregierung beabsichtigt im Falle eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur so genannten BND-CIA-Affäre offenbar, zahlreiche Informationen nicht offen zu legen. Im Falle eines Ausschusses könnte es notwendig werden, "Vorkehrungen zu ergreifen", um eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten "nicht zu gefährden", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Mittwoch in Berlin. In dieser Hinsicht sollten die Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verstanden werden, wonach Akteneinsicht beschränkt und nur wenig Aussagegenehmigungen erteilt werden sollen.

Der stellvertretende Regierungssprecher sagte weiterhin, ein Untersuchungsausschuss sei nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Er könne nicht Aufklärung beitragen. Die Regierung habe bereits gegenüber dem hinter verschlossenen Türen tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium "alle Fragen hinreichend beantwortet", so der Regierungssprecher.

Auch habe die Bundesregierung wiederholt gesagt, dass eine "Zusammenarbeit befreundeter Dienste weiter erforderlich" sei und der Informationsaustausch zwischen den Diensten nicht gefährdet werden dürfe, betonte Steg. Insofern sei das Kontrollgremium und nicht ein Ausschuss der richtige Ort, mögliche noch offene Fragen zu behandeln.

Am 01-03-2006

"Was die Zeitungen berichten"

Die FDP plädiert jetzt für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wegen der BND-CIA-Irak-Affäre. Hierfür habe sich die Bundestagsfraktion auf ihrer Klausurtagung in Magdeburg ausgesprochen, teilte FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt am Montag nach der Sitzung mit. Gerhardt begründete die Entscheidung mit der aus Sicht der Liberalen vertanen Chance der Bundesregierung, die Vorwürfe umfassend aufzuklären. Als Opposition könne man sich nicht davon abhängig machen, was die Zeitungen berichten. Während sich die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne nun prinzipiell einig sind über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, wird weiterhin heftig gerangelt um die Reicheweite des Untersuchungsauftrages. Die Linksfraktion plädiert für einen sehr weiten Untersuchungsauftrag, die Grünen sind für eine Begrenzung.

Ein Untersuchungsausschuss kann nur zustande kommen, wenn Linksfraktion, Grüne und FDP gemeinsam einen Ausschuss beantragen. Linksfraktion und Grüne hatten sich bereits für einen solchen Ausschuss ausgesprochen. Die FDP wollte zunächst noch die Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) abwarten, das sich am Vormittag in Berlin erneut mit den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irak befasste.

Gerhardt wies Vorhaltungen der Koalitionsfraktionen zurück, mit einem Untersuchungsausschuss werde die Arbeit der Geheimdienste gefährdet. Der FDP gehe es nicht um die Arbeit der beiden BND-Agenten in Bagdad, sondern um das Führungsverhalten von Rot-Grün im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg. Daher sollten vom Ausschuss auch die CIA-Gefangenenflüge in Deutschland und die Verhöre durch deutsche Beamte in anderen Ländern aufgeklärt werden.

"Wir wollen den Sachen auf den Grund gehen", so Gerhardt. Dazu gehöre auch, "politische Fehler" der alten rot-grünen Bundesregierung klar zu benennen. Es habe offenbar "Grauzonen" beim Umgang mit Gefangenen gegeben. So hätte bei Verhören im Ausland wenigstens der Generalbundesanwalt informiert werden müssen. In einem Rechtsstaat könne es auch nicht sein, dass ein US-Botschafter den Bundesinnenminister über die Entführung eines deutschen Staatsbürgers in Kenntnis setzt, ohne dass dieser wenigstens das Kabinett unterrichtet und der Außenminister Aktivitäten entwickelt, mit den Partnern zu sprechen.

Am 06-03-2006

"Bedingt dienstbereit"

Ein früherer Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) muss sich seit Mittwoch wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der 52-Jährige ist angeklagt, in einem nach seinem Ausstieg beim BND veröffentlichten Buch Namen von Geheimdienstmitarbeitern genannt und Angaben über Treffpunkte, Liegenschaften und Verbindungspersonen gemacht zu haben.

Das Buch war unter dem Titel "Bedingt dienstbereit" im September 2004 erschienen. Der Mann war von Oktober 1984 bis Ende 1999 Mitarbeiter beim BND. Am Rande des Prozesses versicherte er, weder Landes- noch Geheimnisverrat begangen zu haben. Der Prozess wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt.

Am 26-04-2006

Geheimdienstexperte fordert Rücktritte

Der Geheimdienstexperte Udo Ulfkotte hat personelle Konsequenzen aus der Affäre um die Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) gefordert. "Ein Selbstreinigungsprozess beim Bundesnachrichtendienst ist überfällig. Vor zwanzig Jahren wären die Verantwortlichen an der Spitze der Dienste zurückgetreten, wenn Vergleichbares wie heute an die Öffentlichkeit gekommen wäre", sagte Ulfkotte der "Passauer Neuen Presse". Der BND brauche eine "neue, von den Vorgängen unbelastete Führung, damit auch nach außen hin der Eindruck eines grundlegenden Neuanfangs entstehen kann", forderte der Journalist und Autor.

"Es besteht doch kein Zweifel: In ihren jeweiligen Funktionen müssen August Hanning, Ernst Uhrlau und Bernd Schmidbauer über die Vorgänge Bescheid gewusst haben. Doch statt ihren Hut zu nehmen, kleben sie an ihren Stühlen wie mit Pattex an den Hosen."

Abgeordnete könnten Geheimdienste nicht effektiv kontrollieren, kritisierte Ulfkotte. Die Affäre zeige "einmal mehr, wie notwendig eine effektivere Kontrolle der Dienste ist: Sie kann von Abgeordneten nicht wahrgenommen werden. Denn im Zweifelsfall würden sie dabei nicht gegen das Interesse ihrer jeweiligen Partei oder Fraktion handeln." Ulfkotte schlug vor, "eine Kommission unabhängiger und sachkundiger Bürger" mit der Kontrolle der Geheimdienste zu betrauen.

Am 19-05-2006

Geheimdienste in Ost und West

Der Leipziger Politikberater und "Nachrichtenhändler" Uwe Müller war von 1982 bis 1986 unter dem Decknamen "Meyer" für die DDR-Staatssicherheit tätig. Wie der "Stern" in seiner jüngsten Ausgabe berichtet, sammelte Müller unter anderem auf DDR-Kirchentagen wie in Greifswald 1985 "Hintergrundinformationen" über die Einschätzungen westdeutscher Journalisten. Dabei habe er auch mit dem damaligen Ost-Berliner ARD-Korrespondenten Peter Merseburger gesprochen, sagte Müller dem "Stern". Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) habe ihn für diese Tätigkeit als Korrespondenten der DDR-Nachrichtenagentur ADN akkreditiert.

Müller soll laut "Stern" mit 15 Jahren wegen angeblich unerlaubter Kontakte zu West-Journalisten in ein Jugendheim eingewiesen worden sein. Danach habe ihn die Stasi unter Druck gesetzt, und er habe sich für "Kooperation und Karriere" entschieden. Der BND habe seine Stasi-Vergangenheit gekannt, sagte Müller dem "Stern" und fügte hinzu: "Sie wussten das." Der BND habe auf Nachfrage dazu keine Stellung genommen, schreibt das Magazin.

Müller sei im April 2005 vom Oberlandesgericht Dresden für den Freiheitsentzug rehabilitiert worden.

Am 23-05-2006

Beschwerde zulässig

Der Bericht des Sondermittlers zur Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst darf einem Gerichtsbeschluss zufolge (VG 2 A 72.06) nicht vollständig veröffentlicht werden. Der Klage des betroffenen "Focus"-Journalisten Josef Hufelschulte gegen den Bundestag beziehungsweise dessen Parlamentarischen Kontrollgremium sei stattgegeben worden, teilten das Verwaltungsgericht Berlin und das Magazin am Dienstag übereinstimmend mit. Danach dürfen in dem Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer personenbezogene Daten zu Hufelschulte nicht veröffentlicht werden.

Nach Ansicht des Gerichts würde der Journalist sonst in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes regele Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten beziehungsweise dem Deutschen Bundestag, nicht aber gegenüber Dritten, so das Gericht.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg zulässig.

Am 24-05-2006

"Unhaltbarer Zustand"

Mit dem ersten symbolischen Spatenstich haben am Donnerstag die Bauarbeiten für die neue Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin begonnen. Damit werde der "unhaltbare Zustand" beendet, dass der BND so weit wie kein anderer Dienst weltweit zum Sitz der Regierung entfernt gewesen sei, sagte Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU). Die Arbeit des BND sei für Deutschland "überlebenswichtig". BND-Präsident Ernst Uhrlau betonte, "die Zukunft des Dienstes liegt in Berlin".

Die Errichtung der BND-Zentrale an der Chausseestraße in Berlin-Mitte ist das derzeit größte Einzelbauvorhaben der Bundesrepublik. Spätestens bis 2012 sollen über 4000 BND-Mitarbeiter in die 2800 Räume des Komplexes einziehen. Rund 1500 BND-Mitarbeiter arbeiten weiter am alten Stammsitz in Pullach bei München und in anderen Regionen. Insgesamt sind schon 1400 Angehörige des Dienstes seit 1999 in Provisorien in der Hauptstadt untergebracht.

Die Baukosten werden mit 720 Millionen Euro veranschlagt. Experten erwarten jedoch, dass mit der technischen Ausstattung, den Umzugskosten und allen Sicherungsmaßnahmen die Summe von etwa zwei Milliarden Euro erreicht wird.

Am 19-10-2006

"Schlechtes Image"

Parlamentarier haben das Verhalten der Geheimdienste im Fall des Bremer Türken Murat Kurnaz scharf kritisiert. Mitglieder des Kurnaz-Untersuchungsausschusses prangerten das "Gezerre" der Geheimdienstchefs um die Verantwortung für die Einsreisesperre des einstigen Guantanamo-Häftlings und Terrorverdächtigen nach Deutschland an. Der Auftritt des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und jetzigen Innenstaatssekretärs August Hanning in der vergangenen Woche vor dem Ausschuss habe wegen des "Schwarzer-Peter-Spiels" bei den Nachrichtendiensten zu einem "denkbar schlechten Image in der Öffentlichkeit geführt", sagten die Abgeordneten am Montag. Er habe zudem öffentlich zwei Agenten kritisiert, die intern gelobt worden seien. Die Geheimdienste können sich nicht darüber einigen, wer letztlich für die Einstufung von Kurnaz als "potentiellem islamistischen Gefährder" für die Bundesrepublik verantwortlich war.

So versuche Hanning, "seine Verantwortung im Fall Kurnaz auf seine Untergebenen abzuwälzen", kritisierte FDP-Ausschussmitglied Max Stadler. Er sprach von einem "Verschiebebahnhof der Verantwortung". Diese werde von einem Zeugen auf den anderen abgeschoben. Hanning habe seine Mitarbeiter "in einer Weise herabqualifiziert, wie man dies öffentlich von einem Behördenleiter gegenüber einem Untergebenen kaum einmal erlebt hat".

Im September 2002 hatten zwei BND-Agenten nach einem Besuch bei Kurnaz im US-Häftlingslager in Guantanamo auf Kuba in ihrem internen Bericht erklärt, es gebe keine Erkenntnisse über die Verstrickung von Kurnaz in die islamistische Terrorszene.

Hanning nannte vor dem Ausschuss die Vermerke seiner Mitarbeiter "unprofessionell und fehlerhaft". Die Beamten hätten damals gar keine Kenntnis über den Ermittlungsstand gehabt.

Das Ausschussmitglied Wolfgang Neskovic (Links-Fraktion) sagte, es gebe in den Akten keine Hinweise darauf, dass an den BND-Mitarbeitern intern Kritik geübt worden sei. Das Gegenteil sei der Fall. "In den Akten befindet sich ein belobigendes Urteil für die Beamten nach ihrer Vernehmung von Kurnaz", so Neskovic. Hanning verkenne offenbar, dass die Kritik an seinen eigenen Leuten auf ihn selbst zurückfalle.

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele beklagte, jeder versuche im Untersuchungsausschuss, "alles auf die Kleinen zu schieben, um den eigenen Kopf zu retten". Es werde alles getan, um Bauernopfer zu finden. "Die Verantwortlichen wollen ganz offensichtlich die Schuld für ihre damaligen sehr problematischen Entscheidungen auf die einfachen Beamten abwälzen", sagte Ströbele.

Der damals für die Geheimdienste Verantwortliche im Kanzleramt und jetzige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) steht wegen des Falls Kurnaz unter starkem politischen Druck. Der Ausschuss, der seine Arbeit am 22. März fortsetzen will, prüft, ob die deutschen Behörden Kurnaz am 29. Oktober 2002 bei einer Besprechung im Kanzleramt zu Recht als Sicherheitsrisiko eingestuft haben.

In der Frage, wer letztlich für die Einstufung von Kurnaz als "potentiellem islamistischen Gefährder" für die Bundesrepublik verantwortlich war, wird nach Ansicht der Abgeordneten ein "regelrechtes Katz- und Mausspiel" betrieben. Hanning sage, dies sei im Wesentlichen Sache des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundeskriminalamtes (BKA) gewesen.

Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hatte im Ausschuss dagegen behauptet, die Informationen des Bremer Verfassungsschutzes hätten wesentlich zur Entscheidung beigetragen, Kurnaz nicht nach Deutschland zurückkehren zu lassen. Das wiederum wies der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) zurück.

Am 12-03-2007

Nicht für die Öffentlichkeit

Der BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages soll nach dem Willen des Kanzleramtes nur noch eine eingeschränkte Möglichkeit zur Einsicht in geheime Akten bekommen. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg bestätigte am Mittwoch "in der Tendenz" entsprechende Angaben der Opposition. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière habe in einem Schreiben an den Untersuchungsausschuss deutlich gemacht, dass künftig Regierungsunterlagen bei einer Geheimhaltungsstufe nur noch "vertraulich" herausgegeben werden sollten. Der Ausschussobmann der Links-Fraktion, der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic, sprach von einem "kalkulierten Disziplinierungsversuch" durch die Regierung.

Er forderte den Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) auf, diese "Provokation" nicht hinzunehmen. Für die Arbeit des Gremiums sei es unzumutbar, wenn Akten künftig nur noch in der Geheimschutzstelle eingesehen und selbst die persönlichen Notizen dort verbleiben müssten.

Steg begründete die geplanten Restriktionen damit, dass im Zuge des Kurnaz-Falles "einige Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt" seien. Die Bundesregierung habe hierzu "sehr genau" die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesichtet, sagte der Sprecher. Die Kritik der Opposition, wonach die Aufklärungsarbeit des Parlaments durch diese Neuregelung behindert werde, könne die Bundesregierung "nicht nachvollziehen".

Am 28-03-2007

Geheimdienst

Der BND-Untersuchungsausschuss hörte am 20. September einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, der nach Recherchen von Tagesschau.de im Verdacht steht, frühzeitig über Misshandlungen von Terrorverdächtigen in US-Gefangenenlagern informiert gewesen zu sein. Der Mann mit dem Decknamen Öhling war nach dem 11. September 2001 in US-Basen in Tuzla, Kandahar und Bagram im Einsatz. Die Stützpunkte in Bosnien-Herzegowina und Afghanistan werden im Zusammenhang mit Misshandlungs- und Foltervorwürfen gegen US-Soldaten genannt. Öhling hatte den tagesschau.de-Recherchen zufolge engen Kontakt zu den US-Amerikanern.

In Kandahar erhielt er Anfang 2002 unter anderem eine CD mit umfangreichen US-Informationen über die festgehaltenen Gefangenen - unter ihnen befand sich der Bremer Türke Murat Kurnaz. Kurnaz wirft den US-Kräften vor, ihn gefoltert zu haben. Öhling übermittelte die Daten der CD nach Deutschland, wo sie jedoch als verschwunden gelten.

Nach seinem Einsatz in Kandahar wurde der BND-Mitarbeiter auch nach Bagram geschickt. Zeugenaussagen zufolge wurden dort Terrorverdächtige gefoltert - einige von ihnen überlebten die Gefangenschaft nicht. Welche Aufgabe der BND-Mitarbeiter in der US-Basis hatte, ist geheim.

Der Name Öhling wird den Angaben zufolge auch in einem internen BND-Bericht genannt. Das Dokument berichtet über Misshandlungen, denen der Münchner Verleger Abdel-Halim Khafagy im September 2001 in der US-Basis von Tuzla ausgesetzt war. In dem BND-Papier heißt es: "Herr Öhling ist vermutlich der einzige BND-Mitarbeiter, der damals Verbindungen nach Tuzla hatte."

Der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenbomm sagte Tagesschau.de, er halte es für ausgeschlossen, dass der Bundesnachrichtendienst zweimal denselben Dienstnamen vergebe. Öhling sei "die Schlüsselfigur", so Schmidt-Eenboom. "Bemerkenswert ist, dass Öhling jedes Mal einzeln eingesetzt wurde und nicht in einem Team: Und dass er von der Abteilung 5, Terrorismusbekämpfung des BND, entsandt wurde, die ein besonders enges Arbeitsverhältnis zu den amerikanischen Diensten hat und darum geneigt ist, über Rechtsverletzungen der Amerikaner leicht hinwegzusehen."

Am 20-09-2007

Freiflüge für Schlapphüte

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Münchner Arbeitsgerichtes die Rahmenbedingungen für den Umzug der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Pullach nach Berlin ändern. Wie der "Münchner Merkur" berichtet, hatte ein Mitarbeiter gegen die Abschaffungen von Vergünstigungen für seinen Umzug geklagt und Recht bekommen. Der Großteil der 6000 BND-Mitarbeiter soll bis zum Jahr 2012 nach Berlin umziehen. 1400 Mitarbeiter arbeiten schon in der Hauptstadt.

Ihnen hatte das Kanzleramt Vergünstigungen nach dem Bonn -Berlin-Gesetz gewährt. Viele Mitarbeiter können den Angaben zufolge jahrelang kostenlose Freiflüge nach Hause und zinslose Darlehen für den Kauf eines Eigenheims in Anspruch nehmen.

Der Bundesrechnungshof hatte diese Praxis 2005 gerügt und die Kosten auf bis zu 60 Millionen Euro geschätzt. Im März 2006 beendete das Kanzleramt die Sonderregelung und beschloss, dass Mitarbeiter, die in Zukunft nach Berlin umziehen, nicht mehr in den Genuss des Hauptstadt-Gesetzes kommen.

Nach dem Urteil muss die Bundesregierung alle betroffenen Mitarbeiter des Geheimdienstes gleich behandeln. Die Richter betonten, es handele sich nicht um ein Grundsatzurteil für alle vom Umzug betroffenen Mitarbeiter. Dennoch wird der Prozess im Kanzleramt mit großem Interesse verfolgt: Setzt sich der Kläger durch, müsste das Umzugsgesetz laut "Merkur" für Hunderte Mitarbeiter wieder in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung will gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Die Frist hierfür endet am 3. Januar 2008. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine ähnliche Klage eines BND-Beamten verhandelt, steht noch aus.

(Az: 12s Ca 4570/07)

Am 18-12-2007

E-Mail-Verkehr überwacht

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat mit Empörung auf die monatelange Überwachung einer "Spiegel"-Reporterin durch den Bundesnachrichtendienst (BND) reagiert. "Mit der Entschuldigung des BND gegenüber der betroffenen Kollegin ist es nicht getan", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken am Montag in Berlin. Notwendig sei eine lückenlose Aufklärung und eine Erklärung, warum so eine Bespitzelung schon wieder passiert sei. Erst 2006 war bekanntgeworden, dass der für die Auslandsaufklärung zuständige Nachrichtendienst jahrelang illegal Journalisten im Inland observiert und andere als Spitzel in der Medienbranche eingesetzt hatte.

"Der Nachrichtendienst muss erklären, warum und auf welcher Rechtsgrundlage schon wieder eine Journalistin überwacht wurde", sagte Konken.

Am Wochenende war bekanntgeworden, dass der E-Mail-Verkehr der Spiegel-Reporterin in Afghanistan über mehrere Monate hinweg vom BND überwacht worden war. Nach Angaben des Magazins wurde in der Zeit vom 7. Juni bis zum 29. November 2006 die elektronische Korrespondenz mit einem afghanischen Politiker vom BND mitgeschnitten. Der Fall soll am 23. April in dem für die Überwachung der Geheimdienste verantwortlichen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestags zur Sprache kommen.

Am 21-04-2008

Rüge für den Geheimdienst

Die Affäre um die Bespitzelung von Reportern in Afghanistan wird an der Spitze des Bundesnachrichtendienstes (BND) zunächst keine personellen Konsequenzen haben. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages rügte den Geheimdienst am 24. April nach einer Befragung von BND-Präsident Ernst Uhrlau scharf. Uhrlau bleibt aber im Amt. Zugleich wurde er aufgefordert, das "gestörte" Vertrauen zwischen Parlament und BND wiederherzustellen. Die Ausspähaktion des BND gegen eine Reporterin des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" stelle "nach Intensität und Dauer eine erhebliche Grundrechtsverletzung der deutschen Journalistin dar, obwohl sie weder der Grund noch das Ziel der Aufklärungsmaßnahme des BND war", heißt es in einem Beschluss des Kontrollgremiums.

Die "Spiegel"-Reporterin Susanne Koelbl, die im Zusammenhang mit dem afghanischen Handels- und Industrieminister Amin Farhang heimlich überwacht worden war, sei "eigentlich dabei nur ein Nebenprodukt" gewesen, so heißt es offiziell.

Das Parlamentarische Kontrollgremium missbilligte, "dass die Leitung des BND weder die Bundesregierung noch das PKG über diesen Vorgang unterrichtet hat. Dadurch ist das Vertrauen zwischen dem PKG und der Leitung des BND gestört". Es sei "Aufgabe der politisch Verantwortlichen und der BND-Leitung, dieses wiederherzustellen und die Funktionsfähigkeit des BND zu erhalten".

Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer und PKG-Vorsitzende Thomas Oppermann zeigte Verständnis für Uhrlau, der eine schwierige Arbeit mache: "Da passieren Fehler." Diese dürften aber "nicht vertuscht und nicht verschwiegen werden". Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) kritisierte, weder die Bundesregierung noch das PKG seien unterrichtet worden. Dies habe zu einer "Störung des Vertrauensverhältnisses" geführt.

Nach Angaben Oppermanns wird es innerhalb des BND personelle Umbesetzungen auf der Ebene von Abteilungsleitern und Stabsstellen geben. Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele reichen diese personellen Konsequenzen nicht aus. Diese müssten auch an der Spitze des Dienstes gezogen werden. Ströbele sagte weiter, auch im Kanzleramt gebe es eine Verantwortung dafür, dass Teile des BND "außer Kontrolle geraten sind".

Die Journalistin war nach Eingeständnis von Uhrlau in Afghanistan vom 7. Juni bis 29. November 2006 bespitzelt worden. Der BND hatte ihre elektronische Korrespondenz mit Farhang mitgeschnitten. Möglicherweise wurden auch noch 2007 deutsche Journalisten am Hindukusch von deutschen Diensten ausgespäht.

Der frühere ZDF-Korrespondent Ulrich Tilgner sagte, ein hoher deutscher Diplomat habe ihm im vergangenen Jahr in Kabul erklärt: "Sie müssen verstehen, dass Sie abgehört werden." Grund für die Lauschaktion seien telefonische Kontakte gewesen, die er damals mit dem in Afghanistan entführten deutschen Ingenieur Rudolf Blechschmidt gehabt habe. Tilgner sagte: "Für mich war in diesem Moment klar, dass die Gesetze, die in Deutschland gelten, von deutschen Beamten im Ausland offenbar außer Kraft gesetzt werden."

Am 24-04-2008

"Absurde Lüge"

Mit Empörung hat der afghanische Handels- und Industrieminister Amin Farhang auf die gegen ihn gerichteten Bespitzelungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) reagiert. Gleichzeitig wies er in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" den unterschwelligen Vorwurf auf das Schärfste zurück, er kooperiere mit den Taliban. Dem Blatt sagte Farhang weiter: "Durch diese absurde Lüge, ich sei eine Art Doppelagent, ist mein Leben und das meiner Familie in größter Gefahr." Der enge Vertraute des afghanischen Präsidenten Hamid Karsai nannte die Abhörmaßnahme einen "beispiellosen Skandal". Er könne morgen auf der Straße erschossen werden, so Farhang.

Bei der Überwachung des Ministers war auch der E-Mail-Verkehr mit einer "Spiegel"-Reporterin vom BND ausgespäht worden. Die Verbindung zwischen einem Moslem mit einer Christin gilt in Afghanistan als lebensgefährlich.

Farhang sagte der Zeitung, er habe erfahren, dass der BND seinen Computer im Büro manipuliert habe. Er gehe davon aus, dass nicht nur einer seiner Computer für wenige Monate überwacht wurde, wie der BND behauptet. "Ich habe das Vertrauen verloren und nehme an, dass deutsche Agenten alle meine Telefone und E-Mails noch immer überwachen."

Sollte dieser Vorwurf zutreffen, wären auch zahlreiche Telefonate und E-Mails eines Redakteurs der "Neuen Osnabrücker Zeitung" überwacht worden, hieß es weiter.

Am 25-04-2008

Das neue System in Afghanistan

Der vom Bundesnachrichtendienst (BND) ausspionierte afghanische Industrieminister Amin Farhang sieht durch die Aktion seinen Ruf zerstört. "Das ist ein Rufmord", sagte er am 28. April im Bayerischen Rundfunk und sprach von einem "Skandal". Er sei "zutiefst enttäuscht" darüber, dass einige Medien wahrscheinlich aufgrund von BND-Informationen behauptet hätten, dass er ein Agent der Taliban sei. "Ich habe doch lediglich dazu beigetragen, dass das neue System in Afghanistan auf den Beinen steht, und jetzt wollen gerade diese Leute gerade dieses System zerstören", sagte Farhang.

Der Industrieminister machte unter afghanischen Politikern nach der Spähaktion eine "allgemeine Angst" aus, vor allem bei denen, die wer er aus Deutschland gekommen seien. "Wir dachten nicht, dass die Weltgemeinschaft kommt, um das zu machen." Von den Spähangriffen hätten er und seine Mitarbeiter nichts bemerkt. Er wisse, dass BND-Agenten in Kabul seien. Mit den sonstigen Aktivitäten des BND hat Farhang offenbar kein Problem.

Farhang hoffte, dass die guten Beziehungen zwischen Afghanistan und der Bundesrepublik nicht gestört würden. Eine Reise nach Deutschland schloss er zunächst jedoch aus. "Dazu habe ich überhaupt keine Lust", sagte Farhang.

Der "Süddeutschen Zeitung" hatte der Minister gesagt: "Natürlich bin ich traurig und enttäuscht, aber keine Seite möchte, dass nun das deutsch-afghanische Verhältnis leidet." Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) habe ihn am 27. April angerufen und versichert, "dass Kabul was nicht wieder vorkommt".

In der Kabuler Regierung gebe es allerdings auch den Verdacht, dass dies kein Einzelfall gewesen sein könnte. "Die Unruhe ist groß, und es gibt bei vielen die Befürchtung, dass westliche Geheimdienste uns abhören", sagte Farhang dem Blatt.

Am 28-04-2008

"Kein Problem, mit einem Straftäter zusammenzuarbeiten"

Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Ernst Uhrlau, verteidigt die Zusammenarbeit seines Dienstes mit den deutschen Steuerbehörden und einem Straftäter in der Liechtensteiner Steueraffäre. "Wir haben Amtshilfe geleistet. Dazu waren wir verpflichtet", sagte Uhrlau der Zeitung "Die Welt". Der Hintergrund des Informanten spiele dabei keine Rolle. "Wir hätten beispielsweise kein Problem, mit einem Straftäter zusammenzuarbeiten, der uns Informationen über das iranische Atomprogramm beschaffen könnte. Vermutlich würden wir sogar einen statthaften Dollar-Betrag auf den Tisch legen", sagte Uhrlau.

Der BND hatte offenbar mehr als vier Millionen Euro an einen Informanten gezahlt, der sich dem Blatt zufolge erstmals im Januar 2006 gemeldet hatte und im Juni 2007 vier Dateien übergab. Auf ihnen befanden sich die Bankdaten deutscher Steuerflüchtlinge. Strafverfahren gegen 700 Beschuldigte wurden eingeleitet.

Dem BND sei Material zur internationalen Geldwäsche und organisierten Kriminalität angeboten worden, sagte Uhrlau. "Er war nicht Auftraggeber, das Material zu beschaffen, es lag bereits vor", versicherte er.

Am 11-07-2008

"Kein Einsatz von Streitkräften im Innern"

Der Bundesnachrichtendienst darf auch Bundeswehrsoldaten beschäftigen. Dabei handle es sich nicht um einen Einsatz von Streitkräften im Innern, der außerhalb des Verteidigungsfalls grundsätzlich verfassungswidrig wäre, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag (15. Oktober) in Leipzig (BVerwG 2 A 9.07). Allerdings dürften nur solche Dienstposten mit Soldaten besetzt werden, die im Zusammenhang mit der dem BND übertragenen Aufgabe der militärischen Auslandsaufklärung stehen. Für die Dauer ihrer Beschäftigung beim BND unterstünden die Soldaten nicht der Befehls- und Kommandogewalt des Verteidigungsministers, sondern dem Weisungsrecht des Präsidenten des BND. Die beim BND mit Soldaten besetzbaren Stellen bestimme der vom Bundestag verabschiedete Haushaltsplan.

Das Gericht entschied in einem Fall, bei dem eine BND-Beschäftigte bei einer Beförderung einem konkurrierenden Oberst unterlag. Die Frau hatte geltend gemacht, die Stelle eines Unterabteilungsleiters mit dem Aufgabengebiet Personalmanagement und Organisationsentwicklung beim BND dürfe nicht mit einem Soldaten besetzt werden.

Das trifft jedoch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu, da diese Stelle im Zusammenhang mit der militärischen Auslandsaufklärung stehe.

Am 16-10-2008

Kosovo-Fall schlägt Wellen

Im Fall der Festnahme von drei mutmaßlichen BND-Mitarbeitern nach einem Sprengstoffanschlag im Kosovo hat die Bundesregierung jegliche Mittäterschaft deutscher Behörden an der Attacke ausgeschlossen. Die Vorstellung, dass "deutsche staatliche Stellen" in terroristische Anschläge im Ausland verwickelt sein könnten, sei "absurd" und "abwegig", sagte der Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Montag (24. November) in Berlin. Zur Identität oder zum Status der festgenommenen Deutschen äußerte er sich nach wie vor nicht. Außenamtssprecher Jens Plötner sagte, er erwarte durch den Fall "keinerlei negative Auswirkungen" auf die Beziehungen zum Kosovo. In der kosovarischen Hauptstadt Pristina waren am vergangenen Mittwoch drei Deutsche festgenommen worden, die nach ddp-Informationen Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) sind. Die drei werden Medienberichten zufolge verdächtigt, an einem Sprengstoffanschlag auf die EU-Vertretung in Pristina beteiligt gewesen zu sein.

Steg machte keine näheren Angaben zu den Deutschen, sondern verwies erneut auf ein "laufendes Ermittlungsverfahren". Die Regierung werde währenddessen keine öffentliche Stellungnahme abgeben. Zum Ermittlungsstand der kosovarischen Behörden könne er ebenfalls nichts sagen.

Plötner sagte, der deutsche Botschafter im Kosovo habe Kontakt zu den drei Deutschen gehabt. Das Außenamt konzentriere sich auf die "konsularische Betreuung" der Männer. Mittlerweile würden sie auch von Anwälten vertreten.

Nach Auffassung des BND haben die Männer "ganz klar nichts aktiv" mit dem Anschlag zu tun, wie Geheimdienst-Kreise offenbar der Nachrichtenagentur ddp erzählt haben. Ein BND-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, es sei jedoch "sehr ungeschickt" gewesen, wie die drei Agenten die Umstände der Attacke observiert hätten. Sie hätten "dilettantisch gehandelt".

Nach Medienberichten beteuerten die Männer in Verhören ihre Unschuld und gaben an, lediglich den Tatort des Anschlags inspiziert zu haben. Offiziell äußerte sich der BND bislang nicht zu der Angelegenheit.

Die Opposition pocht auf eine umgehende Aufklärung des Falls. FDP-Innenexperte Max Stadler stellte den Antrag für eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums und forderte zudem eine Aufklärung der Öffentlichkeit. Er mahnte: "Die Anschuldigungen sind so ungeheuerlich und aus meiner Sicht auch erst einmal so unglaubwürdig, dass die Bundesregierung gut beraten ist, ihre sonst in solchen Fällen übliche Diskretion aufzugeben."

Die Grünen-Fraktion beantragte, noch in der laufenden Woche die Obleute des Auswärtigen, des Europa- und des Verteidigungsausschusses über die Vorgänge zu informieren. Grünen-Parteichefin Claudia Roth sagte, der Fall zeige, dass eine Reform der Geheimdienste mit mehr Transparenz notwendig sei.

Am 24-11-2008

Geldwäsche

Am Landgericht Mönchengladbach müssen sich seit Freitag (16. Januar) zwei ehemalige freie Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen Bestechung eines Polizisten verantworten. Die Männer, die durch die Bestechung an Personendaten aus dem Polizeicomputer gelangt sein sollen, lehnten eine Aussage ab, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Das Landgericht Mönchengladbach hatte zuvor den von den Angeklagten beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit abgewiesen. Der Polizist wurde bereits rechtskräftig zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann soll im Laufe des Prozesses noch vernommen werden.

Die beiden ehemaligen BND-Zuträger hatten laut "stern.de" mit einer im österreichischen Salzburg ansässigen Firma ab Ende 2004 Informationen über organisierte Kriminalität und Geldwäsche beschafft. Demnach waren die 30 Firmenmitarbeiter in diversen EU-Staaten und auch im Kosovo im Einsatz. Auf Malta etwa sollten sie Näheres über die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche herausfinden und auch recherchieren, ob Regierungs- oder Parlamentsabgeordnete den "Kampf" gegen solche Straftaten beeinflussten. Üblicherweise soll der BND in EU-Staaten nur aktiv werden, wenn die dortigen Partnerdienste eingeweiht sind.

Am 16-01-2009

Hochseeschiffe abhören

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll weitergehende Befugnisse zur Bekämpfung von Straftaten im Ausland erhalten. Dies beschloss der Bundestag am Freitag (27. März) mit den Stimmen der großen Koalition. Die Überwachungsmöglichkeiten des BND zur Bekämpfung von internationalem Waffenhandel, Weiterverbreitung von Atomwaffen, Rauschgift- und Menschenhandel sollen demnach grundsätzlich ausgeweitet werden. Die Opposition lehnte das Vorhaben ab.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der BND künftig auch die Möglichkeiten der Handyortung nutzen darf, wenn Deutsche im Ausland entführt werden.

Eingeführt wird außerdem ein neuer Gefahrenbereich "internationale Schleusungen". Der BND erhält damit die Befugnis, im Ausland auch gegen Schleuserkriminalität vorzugehen.

Zur Aufklärung von Waffenschmuggel und Weiterverbreitung von Atomwaffen sollen künftig auch Kommunikationsanschlüsse auf deutschen Hochseeschiffen abgehört werden dürfen. Ferner sollen die Datenverarbeitung und der Datenschutz beim BND verbessert werden.

Das Artikel-10-Gesetz regelt die Befugnisse der deutschen Geheimdienste zu Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieses ist durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert.

Am 27-03-2009

BND-Untersuchungsausschuss

Die Opposition hat bei ihrem Versuch, im BND-Untersuchungsausschuss die deutschen Geheimdienstaktivitäten während des Irak-Krieges weiter aufzuklären, einen Rückschlag erlitten. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch (8. April) veröffentlichten Beschluss einen entsprechenden Antrag der Ausschussminderheit zurück. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, Anfragen US-amerikanischer Stellen an die BND-Zentrale in lesbarer Fassung vorzulegen - und nicht wie bisher in weitgehend unleserlich gemachter Form. Noch im Februar hatte ein Ermittlungsrichter des BGH in Karlsruhe die Ablehnung des Beweisantrages durch die Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD beanstandet.

Der Ausschuss sollte daraufhin die Bundesregierung auffordern, Mitteilungen eines BND-Mitarbeiters in Katar in Originalform vorzulegen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde der Ausschussmehrheit war nun erfolgreich.

BGH: Die Entscheidung ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten

Der BGH-Staatsschutzsenat betonte, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorlage solcher Akten an den Ausschuss "dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten" sei. Dieses könne von der Ausschussminderheit gegebenenfalls auch gegen den Willen der Ausschussmehrheit angerufen werden. In der Sache gehe der Streit darum, ob die Bundesregierung dem Ausschuss die Dokumente zu Recht nur in einer weitgehend unleserlich gemachten Fassung zur Verfügung stellen durfte.

Die Opposition interessiert sich insbesondere für den Informationsaustausch zwischen dem BND-Mitarbeiter "Gardist" beim US-Zentralkommando (CENTCOM) in Katar und der BND-Zentrale in Deutschland. Der Untersuchungsausschuss prüft, ob es vor oder während des Irak-Krieges 2003 einen Informationsaustausch zwischen dem Bundesnachrichtendienst und US-Dienststellen gab.

Der BND bestreitet, kriegsrelevante Informationen weitergegeben zu haben. Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte sich gegen eine deutsche Beteiligung am Irak-Krieg ausgesprochen.

Der Linke-Abgeordnete Norman Paech hatte am 8. Oktober 2008 beantragt, die Bundesregierung aufzufordern, die bislang zur Verfügung gestellten "nahezu vollständig geweißten" und damit unleserlichen Mitteilungen des BND-Mitarbeiters in "ungeweißter Form" zu übermitteln.

Die Aufzeichnungen enthielten Informationswünsche des US-Hauptquartiers an die BND-Mitarbeiter in Bagdad.

Dem Antrag stimmten auch die Abgeordneten Max Stadler (FDP) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) zu. Bislang hatte die Bundesregierung nach Angaben der Grünen ihr restriktives Vorgehen mit Staatswohl-Gründen gerechtfertigt.

Ende 2008 hatten hochrangige US-Militärs mit Aussagen im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" für Aufsehen gesorgt, wonach BND-Informationen im Irak-Krieg eine bedeutende Rolle für die amerikanische Einsatzführung gespielt hätten.

(AZ: 3 ARs 6/09 - Beschluss vom 26. März 2009)

Am 08-04-2009